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Fakultätsrat

Der Fakultätsrat ist das höchste Gremium der Fakultät, die eine Grundeinheit innerhalb der Organisation der akademischen Selbstverwaltung darstellt. Verwandte Fachgebiete sind in einer Fakultät zusammengefasst. Der Fakultätsrat hat 13 gewählte Mitglieder. Die Professor_innen stellen 7 Vertreter_innen. Die Gruppe der Studierenden, der akademischen und sonstigen Mitarbeiter_innen wählen jeweils zwei Personen in dieses Gremium. Die Wahlen finden alle zwei Jahre am selben Termin wie die zentralen Gremien (AS und Konzil) statt.

Du kannst für zwei Kandidierende der Studierendenschaft deiner Fakultät stimmen und auch selbst kandidieren. Wenn du wissen möchtest, wer gerade für dich im Fakultätsrat tätig ist, schaue auf die Website deiner Fakultät. Häufig sind Leute aus den Fachschaftsvertretungen in den Fakultatsräten aktiv. Wenn du dich also für die Arbeit der Studirenden in diesem Gremium interessierst oder Fragen hast, dann wende sich an Leute aus deiner Fachschaft. Du kannst am öffentlichen Teil der Sitzungen des Gremiums auch teilnehmen, wenn du nicht gewählt bist. Allerdings bist du dann weder stimm-, noch rede- oder antragsberechtigt. Der Fakultätsrat hat u.a. folgende wichtige Aufgaben:

  • den Beschluss über grundsätzliche Angelegenheiten von Lehre, Studium und Forschung an der Fakultät, insbesondere die Koordinierung von Lehre und Forschung,
  • den Erlass von Satzungen der Fakultät
  • die Wahl und die Abwahl der Dekanin oder des Dekans und der Prodekaninnen oder Prodekane
  • den Beschluss über das Lehrangebot und dessen Vollständigkeit
  • den Beschluss von Berufungsvorschlägen und die Entscheidungen über Habilitationen
  • den Beschluss über den Haushalt der Fakultät
  • den Beschluss über den Lehrbericht der Fakultät und über die Berichte zur Evaluation der Lehre sowie der Studien- und Prüfungsordnungen,
  • den Beschluss über den Frauenförderplan der Fakultät
  • die Erörterung aller die Fakultät als Ganzes betreffenden Fragen