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Die studentische Vollversammlung

Das höchste Organ der studentischen Selbstverwaltung ist die studentische Vollversammlung. Die Beschlüsse der VV haben bindenden Charakter für alle Organe der studentischen Selbstverwaltung. Für eine ordentliche Vollversammung müssen fünf Prozent der Studierenden der HU anwesend sein. Also geh hin, wenn eine VV angekündigt wird, denn hier hast du als Student_in der HU Rede-, Antrags- und Stimmrecht. Eine Vollversamlung wird durch den RefRat einberufen, wenn das Studierendenparlament oder der RefRat dies beschließt. Aber auch auf Verlangen von drei Fachschaftsvertretungen oder mindestens einem Prozent der Studierendenschaft wird eine VV einberufen.

Neben der "großen" Vollversammlung aller Studierenden der HU gibt es Versammlungen aller Studierenden einer Fakultät oder eines Instituts. So berufen z.B. einige Fachschaftsräte Vollversammlungen ein, um dort die Wahlen zum Fachschaftsrat abzuhalten oder die Fachschaftsvertretung an sich einzurichten, deren Satzung zu ändern oder sie aufzulösen.

Quelle: § 2 (2) und § 12 Satzung der VS.