Zulassung
Eine Zulassung ist nur in zulassungsbeschränkten Fächern (Numerus clausus) für die Immatrikulation erforderlich.
Generell werden die beim Zulassungsbüro (interner NC) oder der ZVS (bundesweiter NC) eingegangenen Bewerbungen nach den Kriterien Qualifikation, das heißt der Durchschnittsnote des Abiturzeugnisses, und Wartesemester sortiert. Nach dieser Rangfolge werden die Zusagen erteilt. Die Hochschulen haben die Möglichkeit, 20 Prozent ihrer Studienplätze nach einem gesonderten Auswahlverfahren (z.B. Auswahlgespräch) zu vergeben, wovon allerdings selten Gebrauch gemacht wird; die restlichen Plätze werden dann im Verhältnis 60:40 nach Qualifikation und Wartezeit vergeben (in ZVS-Studiengängen 24 Prozent nach einem gesonderten Auswahlverfahren, 51 nach Qualifikation und 25 nach Wartezeit). Unter bestimmten Bedingungen (Dienstzeiten, Betreuung von Kindern, kein NC für den gewünschten Studiengang vor oder während eines Dienstes usw.) ist auch eine bevorzugte Auswahl möglich.
Bei der Allgemeinen Studienberatung können die Grenzwerte (Bewerber_innen mit der schlechtesten Durchschnittsnote bzw. mit den wenigsten Wartesemestern, die noch eine Zulassung erhielten) der vorigen Verfahren erfragt werden, die aber höchstens einen Trend angeben. Jedes Bewerbungsverfahren wird unabhängig von früheren oder späteren Bewerbungen durchgeführt. Es gibt keine Wartelisten, auf denen man sich vormerken lassen kann.
Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass Wartesemester die Durchschnittsnote verbessern. Dem ist nicht so. Sind in einem Studiengang z.B. hundert Studienplätze zu vergeben, erhalten die sechzig Bewerber_innen mit der höchsten Durchschnittsnote und die vierzig Bewerber/innen mit der höchsten Anzahl von Wartesemestern (unabhängig von der Durchschnittsnote) eine Zulassung.
Ist eure Bewerbung auf Anhieb nicht erfolgreich, bleiben immer noch Nachrückverfahren, Losverfahren und Einklagen; habt ihr einen Studienplatz erhalten, aber nicht an eurer Wunschuni, dann könnt ihr es mit einem Studienplatztausch versuchen.