Studiengebühren
Studiengebühren sind im Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) bislang verboten. In vielen anderen Bundesländern existieren Studiengebüren von ganz unterschiedlichem Ausmaß. Es kursieren bundesweit verschiedene Modelle, zum Beispiel das der so genannten Studienkonten.
Für weiterbildende Studiengänge (Zusatz-, Aufbau- und Ergänzungsstudium), insbesondere für einige postgraduale Masterstudiengänge, gibt es schon Entgelte.
In Zeiten steigender Preise und Lebenshaltungskosten stellt die Rückmeldegebühr für manche de facto eine Studiengebühr dar, auch wenn sie nur eine "Verwaltungsgebühr" und den kontinuierlich steigenden Beitrag für das Semesterticket enthält. Wer das Semesterticket nicht braucht, kann es nämlich nicht einfach weglassen, sondern ist aufgrund des Semesterticketvetrags zur Zahlung verpflichtet, wenn keine Gründe wie Auslandssemester vorliegen.
Zum Semesterticket ist es auch wichtig zu wissen, dass alle Studierenden einen Zuschuss zum Semesterticket aus dem Sozialfonds beantragen können. Infos dazu gibt es beim Semesterticketbüro des RefRats.