Staatsexamen
Studienabschluss in den Studiengängen Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin, Pharmazie, Lebensmittelchemie, Rechtswissenschaft und z.T. in den Lehramtsstudiengängen (an der HU gibt es Lehramtsbachelor). Die Prüfung wird vor einem staatlichen Prüfungsamt abgelegt. Im Gegensatz zu den Bachelor- und Master-Studiengängen wird dabei auch die Befähigung für ein genau definiertes Berufsfeld geprüft. Die Prüfungsordnungen werden in Verordnungen des Bundes (die Approbationsordnungen für Ärzte, Tierärzte, Apotheker und Zahnärzte sowie die Staatsexamensordnung der Juristen) oder der Bundesländer (die Staatsexamina für die Lehramtsstudiengänge) festgelegt.
Auch wenn die Staatsexamina, deren Prüfungsbestimmungen auf Landesebene geregelt sind, in den meisten Fällen von allen Bundesländern gegenseitig anerkannt werden, kann es bei bestimmten Fächerkombinationen Schwierigkeiten geben. Daher solltet ihr euch rechtzeitig bei der obersten Behörde des Landes, in dem ihr später arbeiten möchtet, erkundigen, ob und wie die (z.B. in Berlin mögliche) Fächerkombination anerkannt wird.