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Pinkelpause

Harndrang, wer kennt das nicht? Gerade eben war noch alles klar, doch plötzlich meldet sich die gefüllte Blase. Grundsätzlich ist das kein Problem, denn man befindet sich ja nicht mehr in der Grundschule und muss nicht bei jedem Toilettengang erst um Erlaubnis fragen. Ärgerlich wird das Ganze aber, wenn man sich in einer Prüfungssituation befindet, denn hier muss sich der_die zu Prüfende eigentlich auf die gestellte Aufgabe konzentrieren. Das wird selbstverständlich schwierig, wenn selbst der leiseste Gedanke an das plätschernde Nass das Fass buchstäblich zum "Überlaufen" bringt.

Nun gibt es aber immer wieder Prüfer_innen, die den Toilettengang während einer Prüfung komplett untersagen. Meist wird erklärt, dass man auf der Toilette keine Überwachungsmöglichkeiten zwecks Betrugsversuchs habe oder nicht genug Personal zur Verfügung stünde, um zu kontrollieren, dass jede_r die Toilette nur allein betritt bzw. auf dem Gang niemanden anspricht. In der Konsequenz wird dann aufgrund der Chancengleichheit allen zu Prüfenden der Toilettengang verwehrt.

Um es kurz zu machen: DAS IST QUATSCH!

Ein einfaches Beispiel: Wieso haben von der Polizei Festgenommene - zumindest theoretisch - jederzeit das Recht auf die Toilette zu gehen, zu Prüfende aber nicht? Dabei ist es grundsätzlich unerheblich, wie lange die Prüfung andauert oder um welche Prüfungsform es sich handelt.

Der Grund für den Harndrang liegt ja meist in der Prüfung selbst begründet. Das Gehirn ist vor allem dann leistungsfähig, wenn der Körper gut hydriert ist, was wiederum zur Folge hat, das sich die Blase schneller füllt. Weiterhin sorgen bei nicht wenigen Menschen Stresssituationen, wie z.B. bei einer Prüfung, immer wieder für Harndrang auch wenn die Blase nicht gefüllt ist. Folglich kann die Dauer der Prüfung kein Argument für das verwehrte Ablassen der Notdurft sein. Allerdings kann der Gang zur Toilette bestimmten Kriterien unterzogen werden, wie etwa, dass jede_r nur einzeln auf die Toilette gehen darf und alle anderen eben kurz warten müssen. Bei Prüfungen mit vielen Teilnehmer_innen müssen entsprechend viele Toiletten zur Verfügung stehen und die Hochschule muss entsprechendes Personal bereitstellen, um dafür zu sorgen, dass jede_r nur einzeln die Toilette betritt. Es versteht sich von selbst, dass die Tür beim Toilettengang geschlossen und auch abgeschlossen werden kann. Auch muss man(n) nicht zwangsläufig am Pissoir Wasser lassen. Fraglich bleibt, ob die aufgewendete Zeit für dieses Grundbedürfnis auf die Prüfungszeit aufgeschlagen werden kann. Auch muss klar sein, dass man nicht ungewöhnlich lange die Toilette besetzen kann.

Im Übrigen dürfte ein verwehrter Toilettengang zur Nichtigkeit der kompletten Prüfung führen. Das heißt, die Prüfung wird annulliert und alle müssen sie nochmal schreiben, selbstverständlich ohne dass ein Prüfungsversuch angerechnet wird.

Praxistipp: Sollte sich das Personal von diesen Argumenten nicht überzeugen lassen und ihr dürft trotzdem nicht den Raum verlassen, sollte man vielleicht ankündigen, dass sich im Notfall eben in einer der Ecken oder am Stuhl des_der Prüfer_in erleichtert werden muss. So kann er_sie sich direkt davon überzeugen, dass Ihr keinen Spickzettel am oder im mobilen Eigenurinausschank versteckt habt … wegen der Chancengleichheit. Klingt kindisch? Ist das verweigern des Toilettenganges bzw. die Drohung mit einem empfindlichen Übel - dem Nichtbestehen der Prüfung - nicht ebenfalls Sandkastenniveau?