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Maluspunkte

Einige Fächer der FU benutzen eine sog. Maluspunkteregelung und auch einige Fächer an der HU wollten bis vor kurzem nicht auf das erfolgreiche Instrument der sozialen Selektion verzichten. Eine Maluspunkteregelung bedeut, dass für unterschiedliche "Vergehen" sog. Maluspunkte vergeben werden. Punkte werden dabei unter anderem für das Nichtablegen einer Prüfung in einem bestimmten Zeitraum, Nichtbestehen oder Überschreiten der Regelstudienzeit usw. vergeben. Ist eine bestimmte Anzahl erreicht, wird die betreffende Person zwangsexmatrikuliert. Wichtig ist, gegen jeden Maluspunkt Widerspruch beim Prüfungsausschuss einzulegen. Das Verwaltungsgericht Berlin hält Maluspunkte im Übrigen für rechtswidrig! Trotzdem werden munter weiter Maluspunkte vergeben. Der AStA FU sucht Kläger_innen gegen derartige Gebaren. Solange es kein rechtsverbindliches Urteil gibt, werden die Maluspunkte weder aus den feuchten Träumen der Ordnungsfanatiker_innen, noch aus den Studienordnungen verschwinden.

Mittlerweile hat der Akkreditierungsrat idas geschafft, was jahrelange Argumentation der Studierenden in den Gremien der Hochschulen nicht vermochte: Maluspunkte verschwinden Schritt für Schritt wieder aus den Ordnungen.