Krankheit bei Prüfungen
Während eine Erhebung von personenbezogenen Krankendaten in der Wirtschaft vor drei Jahren zu einem Sturm der Entrüstung führte, wird diese Datensammlung an den Berliner Hochschulen teilweise bereits seit mehreren Jahrzehnten praktiziert. Wer an einer Prüfung aus Krankheitsgründen nicht teilnehmen kann, muss in vielen Fächern einen sog. Funktionsstörungsattest vorlegen. Dort werden zwar nicht die Art der Erkrankung, jedoch die dazugehörigen Symptome aufgeführt.
Um dem Prüfungsausschuss auch alle Möglichkeiten der (unrechtmäßigen) Überprüfung zu gewähren, ist auf vielen Vordrucken der Fächer gleich noch die Entbindung des medizinischen Personals von der Schweigepflicht vermerkt. Folglich kann der/das Prüfungsausschuss/amt ohne das Wissen der Betroffenen weitere Nachforschungen anstellen.
Als Grund für die Abfrage und Speicherung der Daten wird die angeblich hohe Anzahl von sog. »Gefälligkeitskrankschreibungen« vorgebracht. Konkrete Zahlen kann bis heute aber niemand vorweisen. Dabei ist das Mittel des Funktionsstörungsattestes absolut ungeeignet gegen derlei Dinge vorzugehen. Wenn Mediziner_innen eine Gefälligkeitskrankschreibung ausstellen, was hält sie davon ab, auch einen Funktionsstörungsattest dahingehend auszufüllen, dass die betreffende Person prüfungsunfähig ist? Richtig – gar nichts!
An der HU beschloss der Akademische Senat (AS) 2010, auf Antrag der Offenen Linken (OL) und der Liste unabhängiger Studierender (LuSt), im Beisein von etwa 100 Studierenden, eine Forderung des Bildungsstreiks, nämlich die Abschaffung derartiger Atteste. In der Tat scheint es so, als ob die Funktionsstörungsatteste an der HU weitgehend verschwunden sind und nur noch das Landesprüfungsamt Berlin auf diese datenschutzrechtlich bedenkliche Praxis besteht. Musstet Ihr bei einer Prüfung schon einmal einen derartigen Attest abgeben? Dann ist Euer AStA/Referent_innenRat sicher an dieser Information interessiert.