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Juniorprofessor_in

Um den Weg zur Professur zu verkürzen, wurden Juniorprofessuren eingerichtet. Die Juniorprofessor_innen haben die gleichen Rechte und Pflichten wie reguläre Professor_innen, insbesondere dürfen sie selbstständig lehren und forschen, Drittmittelanträge stellen sowie Studienabschlussarbeiten und Promotionen betreuen.

- Dies alles aber nur gewissermaßen auf Probe, denn eine Juniorprofessur ist nur befristet. Nach drei Jahren erfolgt eine Überprüfung der erbrachten Leistungen. Ist das Ergebnis positiv, wird die Stelle einmalig um weitere drei Jahre verlängert. Steht am Ende dieser insgesamt sechs Jahre eine passende reguläre Professur zur Verfügung und wird die_der Juniorprofessor_in wiederum positiv evaluiert, so kann eine reguläre Berufung als Professor_in auf Lebenszeit erfolgen.

 

Quelle: § 28 (Berufung) und § 17 Abs. 1 Nr. 13 (Bewährung) VerfHU