Hochschulzugangsberechtigung
Die Hochschulzugangsberechtigung (abgekürzt: HZB) wird nicht beim Zutritt zur Uni kontrolliert, sondern berechtigt prinzipiell zur Aufnahme eines Studiums. Sie ist der allgemeine Begriff für eine Vielzahl von Bildungsabschlüssen wie dem Abitur.
Die allgemeine Hochschulreife ist Grundvoraussetzung für das Studium aller Studiengänge an allen Hochschulen/Universitäten; die fachgebundene Hochschulreife ist Voraussetzung für das Studium in bestimmten Studiengängen an Hochschulen/Universitäten; die Fachhochschulreife zum Studium an Fachhochschulen und so weiter. Welche Hochschulzugangsberechtigung ihr habt, steht in der Regel in eurem Zeugnis. Darin vermerkte Einschränkungen sind bei der Wahl der Hochschule oder des Studiengangs sowie bei geplantem Wechsel unbedingt zu beachten.
In Berlin gibt es außerdem die Möglichkeit, nach § 11 des Berliner Hochschulgesetzes eine fachgebundene Studienberechtigung ohne Abitur zu erlangen.