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Hochschulwechsel

Bei einem Hochschulwechsel unter Beibehaltung eures Studiengangs und Studienfaches solltet ihr euch zuerst informieren, ob die Hochschule, zu der ihr wechseln wollt, überhaupt entsprechende Angebote macht.

Sollte euer (Teil-)Studiengang auch in einem höheren Fachsemester mit einem Numerus clausus versehen sein, müsst ihr euch fristgemäß (je nach Termin an der Ziel-Hochschule, z.B. Wintersemester bis 15. Juli, Sommersemester bis 15. Januar) beim Zulassungsbüro bewerben. Die Voraussetzung ist allerdings meist, dass ihr eure Prüfungs- und Studienleistungen in der Regelstudienzeit erbracht habt. Das müsst ihr vor der Bewerbung von den zuständigen Prüfungsausschussvorsitzenden auf dem Zulassungsantrag für ein höheres Fachsemester bestätigen lassen. Die Zulassung für ein höheres Fachsemester kann nur erfolgen, wenn freie Plätze vorhanden sind. Auswahlentscheidungen werden nach Leistung und sozialen Gesichtspunkten getroffen. (siehe auch Studienplatztausch)

Wenn es für höhere Fachsemester keine NC-Regelung gibt, ist eine freie Einschreibung möglich. Die Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen erfolgt auch hier durch den Prüfungsausschuss; die bisherigen Fachsemester werden weitergezählt. Die Anerkennung von Modulen (früher: Zwischenprüfungen, Vordiplomen) kann allerdings auch mit Auflagen verbunden sein.

Lehramtsstudierende sollten sich, vor allem beim Wechsel des Bundeslandes, sorgfältig beraten lassen und rechtzeitig beim zuständigen Prüfungsamt erkundigen, ob der geplante Wechsel eventuell zu einer Studienverlängerung führt, da in den Bundesländern unterschiedliche Fächerkombinationen anerkannt werden. In solchen Fällen kann ein Wechsel dann unter Umständen zum Verlust der BAföG-Leistungen führen.

Ein Hochschulwechsel bietet sich vor allem nach Beendigung des Bachelor an.

Besonders bei einem geplanten Hochschulwechsel innerhalb eines Studiengangs ist eine Beratung sinnvoll, nach Möglichkeit auch an der Wunsch-Hochschule.