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BAföG

steht für Bundesausbildungsförderungsgesetz und bedeutet im Allgemeinen eine finanzielle Unterstützung vom Staat für Studierende aller Studiengänge und Studienfächer. Leistungen nach dem BAföG werden jeweils nur für ein Jahr bewilligt und müssen dann beim Amt für Ausbildungsförderung neu beantragt werden. Die Höhe der finanziellen Unterstützung wird grundsätzlich einkommensabhängig berechnet. Maßgeblich ist dabei das eigene Einkommen, das Einkommen der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners und in der Regel auch das Einkommen der Eltern, wobei das Kindergeld nicht mehr mitzählt.

Die BAföG-Leistungen werden während der Förderungshöchstdauer (Bachelor + Master, zumindest in einigen Fällen) je zur Hälfte als Zuschuss und als unverzinstes Darlehen gewährt. Für alle, die seit frühestens März 2001 BAföG-Leistungen erhalten, beläuft sich die Rückzahlung auf maximal 10.000 Euro. Darüber hinaus gibt es weitere Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten. Mehr zum Thema BAföG gibt es

hier im Portal und

hier beim Studentenwerk, das gleichzeitig auch das Amt für Ausbildungsförderung in Berlin ist und die Anträge betreut.

 


Aus dem ABC der Widrigkeiten:

Die Anfang der 90er Jahre beschlossene BAföG-Novelle führte die Verknüpfung von Studienfortschritt und geldwerter Förderung ein. Überprüft wird dieser Fortschritt anhand des Formblatts 5. Dort muss mit Erreichen des fünften Fachsemestern dem BAföG-Amt Bericht über den Leistungsfortschritt erstattet werden. Entsprechen die Leistungen nicht dem von der Uni vorgegebenen Studienverlaufsplan, geht der BAföG-Anspruch verloren.

Allerdings gibt es einige Ausnahmen, bei der die Vorlage des Formblatts ein, zwei oder mehr Semester später erfolgen kann. Nur ein paar Beispiele sind das Nichtbestehen einer Modulabschlussprüfung, die Mitarbeit in der Fachschafts-Ini oder Krankheit. Weiterhin gibt es auch Möglichkeiten, die Förderungshöchstdauer auszubauen. Da die Materie recht komplex ist, sei allen Interessierten für weitere Infos das Merkblatt „Formblatt 5“ der Sozialberatung des ReferentInnenrates (HU) ans Herz gelegt. Oder Ihr geht RECHTZEITIG zu den studentischen BAföG-Beratungen, welche der RefRat bzw. die ASten anbieten.