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Auswahlverfahren

Als hochschuleigenes Auswahlverfahren bezeichnet man den Teil der zu vergebenden Studienplätze, welche die Hochschule nach bestimmten eigenen Kriterien verteilt.

Zugegeben, es klingt erst einmal nicht plausibel, von einer Hürde zu sprechen. Das Auswahlverfahren soll es trotz schlechterem Abitur ermöglichen, an einen Studienplatz zu kommen, da hier nicht nur die Abinote, sondern auch bereits gesammelte Berufserfahrung eingebracht werden kann, so zumindest die Propaganda der Hochschulen. Pustekuchen!

Seit 2005 werden die Studienplätze nicht mehr zu gleichen Teilen nach Abischnitt und Wartezeit vergeben, sondern die Hochschulen haben vom SPD/Linke-Senat das Instrument des »Hochschuleigenen Auswahlverfahrens« hinzu bekommen. Sie dürfen seitdem 60% der Studienanfänger_innen selber auswählen, was in der Regel eine Auswahl nach Abiturnote bedeutet, da die praktische Erfahrung der Bewerber_innen meist nur mit 10% im Auswahlverfahren zu Buche schlägt und somit faktisch wertlos ist. Nur wer den NC um eine oder zwei Stelle hinter dem Komma verpasst hat, kann hier punkten. Bei den derzeitigen NCs von durchschnittlich 1,7 sicherlich nicht vielversprechend. Das »Hochschuleigene Auswahlverfahren« ist auch für den rapiden Anstieg der Wartezeit verantwortlich. Bis 2006 wurden noch 50% der Studienplätze nach Wartezeit vergeben, jetzt sind es nur noch 20%. Diese künstliche Verknappung führt dazu, dass fast jedes Fach mittlerweile eine Wartezeit von neun bis zehn Semestern aufweist. Wer kann es sich leisten, so lange auf einen Studienplatz zu warten?

Ein ganz besonderes Extra ist das Auswahlgespräch. Dort entscheidet eine Kommission aus Profs, Wissenschaftlichen Mitarbeiter_innen und teilweise auch Studierenden, wer sich so gut präsentiert hat, dass er_sie einen der heiß begehrten Studienplätze verdient hat. Wer glaubt,  wenigstens hier herrsche Chancengleichheit, dem_der sei gleich der Zahn gezogen. Zu diesen Gesprächen werden vom Institut nur Leute eingeladen, die über eine halbwegs »akzeptable« Abiturnote – also z. B. 2,0 und besser - verfügen. Anders ist es nicht zu erklären, warum in der Vergangenheit selbst ausgebildete Krankenpfleger_innen oder Chemielaborant_innen in den jeweiligen Fächern nicht zum Gespräch eingeladen worden sind.