Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat der studentischen Beschäftigten

Voraussetzungen für die Einstellung

Gemäß § 121 (1) Berliner Hochschulgesetz darf grundsätzlich jede_r Studierende an seiner_ihrer oder einer anderen Hochschule beschäftigt werden. Ausgenommen davon sind Studierende in einem weiterführenden Studiengang sowie Promotionsstudierende.

Bewerber_innen, die nicht an einer Berliner oder Brandenburger Hochschule studieren, sollten begründet darlegen, dass sie sowohl in der Lage sind 'ordentlich zu studieren' als auch die SHK-Tätigkeit gewissenhaft auszuführen. 

Stellen mit Unterrichtsaufgaben (Tutorien) dürfen nur mit Studierenden, welche sich im Hauptstudium (Zwischenprüfung bzw. Vordiplom) befinden, besetzt werden.

 

Bachelor/Master

Prinzipiell gelten die obengenannten Regeln auch für die Bachelor/Master-Studierenden. Ungeklärt ist allerdings noch ein äquivalenter Nachweis für ein abgeschlossenes Grundstudium, welches eine Einstellungsvoraussetzung für eine Tutorenstelle ist. Bei Klärung dieses Problems erfolgen hier die Hinweise für die weiteren Einstellungsvoraussetzungen.