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Gasthörer_innen

Gasthörer_innen brauchen weder das Abitur noch eine andere Hochschulzugangsberechtigung, erhalten aber auch keinen Studierendenausweis und sind nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen. Wer sich als Gasthörerin bzw. Gasthörer für einzelne Lehrveranstaltungen anmelden möchte, muss einen ausgefüllten Antrag mit der Bestätigung des Dozenten bzw. der Dozentin sowie einen Nachweis über die Zahlung der Gebühren für Gasthörer_innen vorlegen. Den Antrag bekommt ihr beim Immatrikulationsbüro, wo ihr ihn auch wieder abgeben müsst. Dann erhaltet ihr eine Gasthörer_innenkarte, auf der die Lehrveranstaltung vermerkt ist, für die diese Karte gilt.

Die Einschreibung für Gasthörer_innen ist nicht an bestimmte Fristen gebunden. Daher empfiehlt es sich, nach Möglichkeit die Stoßzeiten für »normale« Studierende (vor Ende der Bewerbungsfristen und während der Immatrikulationszeiten) zu meiden.

In den besuchten Lehrveranstaltungen können Nachweise erworben werden, die über die dabei erbrachten Studienleistungen Auskunft geben. Für ein »richtiges« Studium können diese Leistungen aber nicht anerkannt werden.

Die genauen Regelungen findet ihr in den Satzungen für Studienangelegenheiten und/oder in den Gasthörerordnungen der Universitäten.