Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat der studentischen Beschäftigten

Aufgaben des Personalrats

 

Der Personalrat der studentischen Beschäftigten (PRstudB) vertritt die Interessen der Beschäftigten rund um den Arbeitsplatz. Dem Gremium werden einmal wöchentlich alle Einstellungs- und Weiterbeschäftigungsanträge für studentische Beschäftigte an der Humboldt-Universität vorgelegt. Auch bei Ausschreibungen und Auswahlverfahren ist der PRstudB beteiligt. Dies dient der Einhaltung tariflicher Regelungen und der Transparenz bei den Besetzungsverfahren.

 

Der PRstudB informiert studentische Beschäftigte über Arbeitnehmer_innenrechte und berät bei Problemen am Arbeitsplatz.

 

Dabei stellen folgende Themen einen Schwerpunkt dar:

  • Machtmissbrauch, Mobbing und Diskriminierung
  • Konflikte mit Vorgesetzen
  • Aufgabengebiete stud. Beschäftigter
  • Arbeitszeit, insb. feste Arbeitstage, Arbeitszeiterfassung, Mehrarbeit
  • Gehalt, Urlaubs- und Krankengeld, Nacht- und Wochendzuschläge
  • Krankenversicherung, Sozialversicherung, Verdienstgrenzen bezüglich des BAFöGs
  • Höchstbeschäftigungsdauer
  • Freistellungen für Prüfungen, Urlaubsanspruch, Sonderurlaub, Urlaubssemester und Auslandsaufenthalte

 

Neben der Beratung von studentischen Beschäftigten nehmen die Mitglieder des PRstudB viele weitere Aufgaben wahr. Die Arbeitsauteilung der anfallenden Aufgaben erfolgt dabei je nach Interessensschwerpunkten und Verfügbarkeit der aktuellen Gremienmitglieder.

 

Zu den Aufgaben zählen:

  • Teilnahme an Bewerbungsgesprächen
  • Monatsgespräche mit dem Vizepräsidenten für Haushalt, Personal und Technik der HU
  • Teilnahme an Schulungen zu Arbeits-, Personalvertretungsrecht und auf Wunsch und nach Bedarf vielen weiteren
  • Öffentlichkeitsarbeit (Webseite, Newsletter, Plakate etc.)
  • Teilnahmemöglichkeit zu verschiedenen HU Gremien (u.a. Akademischer Senat, audit und Kommission familienfreundliche Hochschule, Kommission zur Konfliktprävention)
  • Pflegen und Warten der IT des PRstudB
  • Vernetzungstreffen mit allen Berliner Personalräten der studentischen Beschäftigten und den Gewerkschaften GEW und ver.di
  • Vorbereitung und Durchführung von Vollversammlungen
  • Erarbeitung von Dienstvereinbarungen zur Regelung der Arbeitsverhältnisse von stud. Beschäftigten
  • Kontrolle von Einstellungen, Weiterbeschäftigungen und Arbeitszeitänderungen (insb. auf Diskriminierung)
  • Unterstützung von Betroffenen von Machtmissbrauch, Mobbing oder Diskriminierung sowie der Einsatz für den Abbau von Strukturen, die diese Phänomene ermöglichen