Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat der studentischen Beschäftigten

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Stellungnahme des PRstudB-HU: Zu Falschaussagen der Universitätsleitung bei deren Vorgehen GEGEN beschäftigte Studierende



Liebe Studierende, liebe Mitarbeitende der Humboldt-Universität zu Berlin,

der PRstudB möchte zur aktuellen Lage Stellung nehmen. Besonders möchte der PRstudB einigen Falschinformationen seitens der Leitung der Humboldt-Universität zu Berlin zu deren derzeitigen Vorgehen gegen studentisch Beschäftigte / SHK widersprechen.

Wir haben uns zunächst verpflichtet gesehen, alle Energie dafür aufzu­wenden, den Studierenden unter uns mit Beratung zur Seite zu stehen, die vom Vorgehen der der Universitätsleitung („Beschäftigungs­stopp“) gegen uns akut betroffen sind.

Der PRstudB stellt klar: Wir haben zu keinem Zeitpunkt verlautbart, dass wir Einstellungen oder Weiterbeschäftigungen verhindern möchten. In der Information des PRstudB im Akademischen Senat am 18.09.2018 wurden keine Maßnahmen des PRstudB angekündigt.

Der PRstudB weist die Behauptungen der Universitätsleitung ausdrücklich zurück und betont, dass zu allen Zeiten eine sichere Beschäftigung der Studierenden oberste Prämisse war und bleibt.

Der „Einstellungstopp“ ist eine personalpolitische Entscheidung der Universitäts­leitung.  Diese will das jahrelang in Kauf genommene rechtliche Risiko verringern, studentische Beschäftigte im Klagefall tarifkonform beschäftigten zu müssen. Dies geschieht auf dem Rücken der studentischen Beschäftigten, indem ihre Verträge nicht verlängert werden. Studentische Beschäftigte verlieren durch dieses verantwortungslose Vorgehen der Universitätsleitung von heute auf morgen ihren Job. Ein solcher wissentlicher und willentlicher Verstoß gegen die Hochschulverträge[1] ist eine Eskalation zu Lasten aller Beschäftigten und entbehrt jeglicher Notwendigkeit. Das Vorgehen der Universitätsleitung ist für hunderte Studierende existenzbedrohend.

Seit Februar 2017 weist der PRstudB regelmäßig bei Weiterbe­schäftigungen und Einstellungen mit wissenschaftsfernen Tätigkeits­bereich Antrags­stellende, Bereiche und die Verantwortlichen auf die Notwendigkeit hin, tarif- und rechtssichere Lösungen voranzubringen. 

Die Infrastruktur der Universität sollte mit dauerhaften Verträgen von wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Mitarbeitenden im Rahmen der geltenden Tarifverträge, ohne Tarifflucht, erfolgen. Die Bedingungen der studentischen Beschäftigten im speziellen und die Personalpolitik der Universitätsleitung im Allgemeinen wirken sich unmittelbar auf unsere Studienbedingungen aus.

Am 18.09.2018 wurde eine „Information des Personalrats der studentischen Beschäftigten der Humboldt Universität zu Berlin (PRstudB-HU)“ im Akademischen Senat verlesen. Dies geschah, nachdem eine studentische Beschäftigte der HU,  vom Landesgericht Berlin in den Tarifvertrag der Länder (TV-L) eingruppiert wurde, da sie im nicht-wissenschaftlichen Bereich (nicht TVstud-konform) angestellt war.

Ebenfalls am 18.09.2018 nahm die Universitätsleitung zur "Debatte um Nichtzulässigkeit studentischer Beschäftigung in nicht-wissenschaftlichen Bereichen der Universität" Stellung. Kurz darauf veranlasste sie einen abrupten „Einstellungsstopp“. In ihrer Stellungnahme behauptet die Universitätsleitung, "(d)er Personalrat der studentischen Beschäftigten der HU (PRstudB)“ habe „in der September-Sitzung des Akademischen Senats erklärt, ab sofort in allen Servicebereichen (zum Beispiel Universitätsbibliothek, Computer-und Medienservice, Studienberatung, Fakultätsverwaltungen) weder Einstellungen noch Weiterbeschäftigungen zuzulassen."

Der PRstudB weist diese Falschaussagen zurück. Der PRstudB-HU hat nichts „erklärt“, schon gar keinen sofortigen „Einstellungsstopp“.

Der Akademische Senat wurde über die aktuelle Rechtsprechung informiert.[2] Die Behauptung „ab sofort in allen Servicebereichen“ widerspricht unserer Arbeitsweise, da wir alle Anträge einzeln prüfen müssen. Pauschale Ablehnungen (genauso wie pauschale Zustimmungen) für ganze Bereiche sind undenkbar und wären rechtlich zumindest problematisch.

Zu keiner Zeit hätten die Personalräte Weiterbeschäftigungen zum Nachteil der betroffenen Studierenden verhindert.

Als Personalvertretungen sind wir Kollektivorgane, die Existenzen der Beschäftigten hatten und haben wir immer im Blick. Wir sind fassungslos, dass - nach unseren jahrelangen Bemühungen um Kompromisse – (studentische) Beschäftigte und deren Interessenvertretungen von der Universitätsleitung so rücksichtslos und respektlos behandelt werden.

Seit Anfang 2017 bemühen sich die Personalräte um eine schrittweise Umwandlung von NICHT-wissenschaftlichen Beschäftigungsverhältnissen in den TV-L. Es wurden - mit dem Hinweis auf die Problemhaftigkeit betroffener Stellen - Kenntnisnahmen ausgesprochen.

Dadurch wurden jahrelang Einstellungen bzw. Weiterbeschäftigungen trotz Bedenken der Personalräte ermöglicht, um die Existenzen von Studierenden zu schützen.

Nur bei wenigen Einstellungen[3] und nach mehrmaliger Vorankündigung, unter anderem bei den Betroffenen, hat der PRstudB Widerspruch eingelegt. Daraufhin wurde ein Fall vor einer weiteren Instanz verhandelt, der Einigungsstelle. Die Einigungsstelle folgte der Position des PRstudB und entschied bereits am 31.08.2018 gegen die Entscheidung der Universitätsleitung.[4] Die Universitätsleitung hat willentlich, trotz Vorwarnungen, keine Vorsorge getroffen.

Wenn die Universitätsleitung an ihrer rigorosen Personalpolitik festhält, dann bleibt den betroffenen beschäftigten Studierenden nur der Klageweg.[5]

Einigen Studierenden wurde von der Universitätsleitung ohne jegliche Vorabinformation unerwartet ihre Weiterbeschäftigung zum 01.10.2018 und späteren Zeitpunkten verweigert.[6] Diesen Studierenden helfen nur Klagen. Dies verursacht für die Universität mindestens ähnlich hohe Kosten wie eine übergangsweise Weiterbeschäftigung zu TV-L-Konditionen.

Nach einer Aufstellung aus dem Jahr 2017[7] gab es im Jahr 2015 200 wissenschaftsferne Beschäftigungspositionen aus Haushaltsmitteln. Das entspricht 400 Stellen á 41/40 Monatsstunden. Zudem gab es in etwa so viele Beschäftigungspositionen finanziert aus Drittmitteln (beispielsweise DAAD-Mittel im International Office).[8]

Die Zentraleinrichtungen der Universität sind besonders betroffen (Stand 2017: 220 Stellen á 41/40 Monatsstunden). Hier stellten studentische Beschäftigte bereits 2015 jeweils rund 30 % aller Angestellten.[9] In diesen Bereichen war die rechtswidrige Tarifanwendung der Universitätsleitung lange bekannt und auch unstrittig. Der Vorschlag die illegalen Verträge schrittweise tarifkonform umzuwandeln, wurde seitens der Universitätsleitung im Frühjahr 2017 abgelehnt. Die Problemlage wurde ignoriert und damit weiter verschlimmert.

Es gilt, für betroffene studentische Beschäftigte und Bereiche sozialverträgliche Übergangslösungen zu schaffen. Der PRstudB fordert Planungssicherheit für Beschäftigte.

Die Universitätsleitung hat bereits mehr als einen Monat verstreichen lassen, ohne selbst Lösungen zu entwickeln.  Sie muss nun die Konsequenzen ihrer Beschäftigungspolitik tragen, Verantwortung für ihre Fehleinschätzungen übernehmen sowie sozialverträgliche Lösungen für Beschäftigte schaffen.

Alle betroffenen studentischen Beschäftigten müssen zunächst übergangs­weise Arbeitsverträge erhalten.

Wir verweisen auf eine Stellungnahme des ehemaligen Präsidenten J. H. Olbertz, in der dieser feststellt, dass TV-L-Beschäftigung von Studierenden selbstverständlich erfolgen kann.[10] Wie eine Ausschreibung des ZTG zeigt, ist eine Umwandlung in den TV-L in wenigen Monaten umzusetzen.[11]

Das aktuelle Präsidium entschied sich, einige studentische Beschäftigte vorsorglich über eine 100%-Tochterfirma der Universität (die „Humboldt Innovation GmbH“), außertariflich zu beschäftigen. Dies geschah unter Missachtung tariflicher Regelungen (zum Beispiel der Mindestbeschäftigungsdauer von zwei Jahren).

Diese Praxis der Tarifflucht über die Humboldt-Innovation lehnen die Personalräte ab.

Die Universitätsleitung behauptet nun wiederholt, dass eine Gesetzesänderung und gegebenenfalls eine Erprobung nach § 7a BerlHG die Beschäftigung von Studierenden in wissenschaftsfernen Bereichen und Tätigkeiten sicherstellen könnte.

Auch der Behauptung der Unileitung, dass nur eine Gesetzesänderung eine Lösung sei widersprechen wir.[12] Lösungen sind ohne Gesetzesänderung oder Erprobungsklauseln möglich und existieren bereits.

Die Universitätsleitung versucht über Gesetzesänderungen Tarifflucht zu legalisieren. Studentische Beschäftigte sollen für gleiche Tätigkeiten weiterhin zu deutlich schlechteren Bedingungen arbeiten als TV-L-Beschäftigte. Durch diese Tarifflucht werden NICHT-wissenschaftliche TV-L-Stellen abgebaut und Studierende schlechter gestellt.

Es ist falsch, dass Studierende keine nicht-wissenschaftlichen Tätigkeiten im TV-L ausführen können. Studierende konnten und können nicht-wissenschaftliche Tätigkeiten im TV-L ausüben.

Studentische Beschäftigte übernehmen bereits diverse Tätigkeiten in diesen Bereichen und sind ausreichend qualifiziert. Wie Bundesbehörden und andere Verwaltungseinheiten im gesamten Bundesgebiet zeigen,[13] ist es möglich, 40h-Stellen (25% TV-L) für Studierende in Verwaltungen zu schaffen. Auch zukünftig werden NICHT-wissenschaftliche Bereiche ohne die Mitarbeit von Studierenden nicht auskommen.

Die Universitätsleitung muss Verantwortung für ihre Personalpolitik, die damit einkalkulierten Risiken und deren Konsequenzen für strukturell stark benachteiligte Beschäftigte der Universität übernehmen.

 

Weitere Informationen unter hu.berlin/tvlfuerstudis.

Infos für akut betroffene Studierende unter hu.berlin/akutberatung.

 

Diese Stellungnahme (hu.berlin/falschaussagen) gibt es auch als PDF-Dokument unter hu.berlin/falschaussagen-pdf.

 

flamingologo
 

 

 


[1] Gemäß Hochschulvertrag von 2018 sind Studierende frühzeitig zu informieren, sollten ihre Verträge nicht verlängert werden können (Hochschulvertrag 2018-2022 Humboldt-Universität zu Berlin, S.25).

[2] Wortlaut der Information: https://vertretungen.hu-berlin.de/de/prstudb/aktuelles/mitteilungen/tvl-fuer-studis/2018-09-21_tvlfuerstudis.pdf

[3] 2017 waren es acht Einstellungen und 2018, nach dem erstinstanzlichen Urteil, ca. 20 Einstellungen, denen widersprochen wurde.

[4] Wir haben uns daher dazu entschieden, exemplarisch die Begründung der Entscheidung der Einigungsstelle in Gänze zu veröffentlichen, sobald uns diese mitgeteilt wird.

[5] Informationen für betroffene Studierende: https://hu.berlin/akutberatung

[6] Dies betrifft auch Studierende, deren Beschäftigung durchaus wissenschaftlich erscheint sowie TVstud-konforme Studienberatungen.

[7] Leider kann die Universität keine Auskunft über die tatsächlichen Tätigkeiten machen, die Studierende ausführen. Dies ist jedoch das entscheidende Kriterium. Die Aussagen die wir treffen, beziehen sich also auf die Zuordnung der Beschäftigungsstellen zu Verwaltungsbereichen (Finanzierung).

[8] Diese sind regelhaft bis zum Jahresende befristet. Ein Umstand, der seitens der Personalräte bereits mehrfach bemängelt und als von den Verantwortlichen zu beseitigen benannt wurde.

[9]  Gleiches gilt für die Studienabteilung und das International Office.

[10] Es handelt sich um eine Stellungnahme vom 14.07.2011 ans Stupa, darin heißt es: „Studierende werden an der HU entweder nach TV Stud II oder als Arbeitnehmer/innen als TV-L HU beschäftigt.“ Weiter geht es dann um die Regelungen zur Sozialversicherung.

[12] Zur Nicht-Anwendbarkeit der Erprobungsklausel verweisen wir auf unsere Stellungnahme aus dem letzten Jahr: https://vertretungen.hu-berlin.de/de/prstudb/aktuelles/mitteilungen/berliner-hochschulgesetz/stellungnahme-zum-hochschulskandal

[13] Bsp. sind: https://www.hsozkult.de/job/id/stellen-17291, Entgeltgruppe 3 TVöD (Bund), 16 Wochenstunden, befristet für 2 Jahre;

https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Stellenangebote/DE/DLZ/020_MittlererDienst/BSI_2018_061_03092018.html, Entgeltgruppe E 6 TVöD