Das Studierendenparlament der HUB möge beschließen:
Das Studierendenparlament der HUB beschließt die Änderung der Finanzordnung in der aktuellen Fassung wie folgt.
In § 18 Absatz 1 wird wie folgt neu gefasst:
"(1) Ist der Haushaltsplan zu Beginn des Haushaltsjahres noch nicht festgestellt, regelt das Finanzreferat die vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung gem. Nr. 1 AV § 1 LHO."
Begründung: Diese Änderung wurde vom Landesrechnungshof angemahnt und verallgemeinert die Regelung der derzeit gültigen Finanzordnung und stellt diese in den richtigen Zusammenhang zur Landeshaushaltsordnung. Inhaltlich und an den Aufgaben ändert sich dabei nichts.
Weitere Begründung auf Anfrage mündlich.
Jörg Pohle
Finanzreferent