Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat der studentischen Beschäftigten

Information des Personalrats der studentischen Beschäftigten der Humboldt-Universität zu Berlin (PRstudB-HU)

Zum Vorgehen der Universitätsleitung GEGEN beschäftigte Studierende

 

Der PRstudB-HU veröffentlicht Informationen zum Umgang mit dem Vorgehen der Universitätsleitung GEGEN #TVLfürStudis.

 

  1. Download der gesamten INFO Broschüre
    Hier gibt es die gesamten Informationen als Einzelseiten (oder als Broschüre) zum runterladen. Ausgedruckte Broschüren gibt es im Büro des PRstudB-HU.
  2. Download einzelne Abschnitte der Broschüre
    Einzelne Teile lassen sich per Klick auf die Titel im Inhaltsverzeichnis (unten) runterladen.

 


Inhaltsverzeichnis


 

Informationen zu #TVLfürStudis

  • Vorwort PRstudB-HU
  • AKUT-INFO
    TERMINE, KONTAKTE und HILFEstellungen

 

Rechtsberatung Fachanwältin für Arbeitsrecht Julia Oesterling, Kanzlei Betz Rakete Dombek

  • Auswirkungen des Urteils des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom Juni 2018 (7 Sa 143/18)
  • Befristungsmöglichkeiten
  • Klagemöglichkeiten
  • Rechtsschutzmöglichkeiten
  • Klage erheben

 

Vergleich TVstud und TV-L

 

Geltendmachungen

  1. NUR EINGRUPPIERUNG, NACHZAHLUNG (odt Dokument oder PDF)
  2. NUR ENTFRISTUNG (odt Dokument oder PDF)
  3. KOMBI: ENTFRISTUNG, EINGRUPPIERUNG, NACHZAHLUNG (odt Dokument oder PDF)

 

TV-L Entgeltgruppen (Auszüge)

  • Allgemeine Verwaltung
    (Alle Tätigkeiten in der Verwaltung und IT-Administration, die nirgendwo anders reinpassen)
  • Büchereien (Bibliotheken)
  • IT-Organisation
    (Entwicklung neuer IT-Verfahren und die wesentliche Änderung bzw. Ergänzung bestehender IT-Verfahren)
  • Programmierung
    (Neuprogrammierung, die Programmänderung und die Programmpflege, ggf. auf der Basis der Ergebnisse der IT-Organisation,)
  • IT-Systemtechnik
    (Betriebssysteme, Datenbanksoftware, Programmiersprachen, Hardware-Konfigurationen, Datenübertragungsnetze)
  • Datenerfassung

 

Blockierung Sozialberatung

 


Weitere Informationen zu #TVLfürStudis


 

  1. Überblick zur Situation in Berlin
    https://hu.berlin/tvlfuerstudis
  2. Überblick über betroffene Bereiche
    Neben Bibliothek und der IT-Verwaltung, werden auch in weiteren (nicht-wissenschaftlichen) Bereichen Studierende rechtswidrig außerhalb des TV-L beschäftigt:
    • Präsidium, Stabsstellen, Büros von Beauftragten, Beauftragte und ähnliche Bereiche / Ämter,
    • Geschäfts- und Pressestellen und Verwaltungen von Zentraleinheiten, Zentren und Excellenzclustern,
    • Computer- und Medienservice (CMS), IT-Administrationen, DV-Koordinationen,
    • Bibliotheken, Zweigbibliotheken und Archive und
    • Dekanate, Direktorien und Verwaltungen, Geschäftstellen, Sekretariate, Kommissionen und Gremien von Universität / Fakultäten / Instituten / Professuren.
      Auch in diesen Bereichen gilt sehr wahrscheinlich #TVLfürStudis!
  3. Überblick über TV-L Definition von Arten von Tätigkeiten
    • siehe TV-L Protokollerklärung zur Entgeltgruppendefinition von "Allgemeinen Verwaltungstätigkeiten"
    • In den meisten Fällen üben Studierende mindestens "schwierige Tätigkeiten" (Entgeltgruppe E4 aufwärts) aus
    • Entgeltgruppe 4 (E4): "schwierige Tätigkeiten"
      • Schwierige Tätigkeiten sind solche, die mehr als eine eingehende Einarbeitung bzw. mehr als eine fachliche Anlernung i. S. der Entgeltgruppe 3 erfordern,
        • z. B. durch einen höheren Aufwand an gedanklicher Arbeit.
      • Entgeltgruppe 2 und 3 (E2 und E3): "einfache Tätigkeiten"
        • Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die
          • weder eine Vor- noch eine Ausbildung,
          • aber eine Einarbeitung erfordern, die über eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht.
            • Die Einarbeitung dient dem Erwerb derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Beherrschung der Arbeitsabläufe als solche erforderlich sind.
      • Entgeltgruppe 1 (E1): "einfachste Tätigkeiten"
        • üben z. B. aus
          • Essens- und Getränkeausgeber,

          • Garderobenpersonal,

          • Beschäftigte, die spülen, Gemüse putzen oder sonstige Tätigkeiten im Haus- und Küchenbereich ausüben,

          • Reiniger in Außenbereichen wie Höfen, Wegen, Grünanlagen, Parks,

          • Wärter von Bedürfnisanstalten,

          • Servierer,

          • Hausarbeiter und

          • Hausgehilfen.

 

 

 


Alle, die nicht sicher sind, ob sie wissenschaftlich arbeiten oder rechtswidrig außerhalb des TV-L beschäftigt:
Lasst euch von Personalräten und Gewerkschaften beraten.