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zur Beantragung einer Förderung des Einsatzes digitaler
Multimediatechnik und insbesondere der Entwicklung von multimedialen
Lehrinhalten (FP MuMe 2002)
- Grundsätze
Im Rahmen dieses Förderprogramms werden Projekte gefördert, die
nachhaltig durch den Einsatz der multimedialen Technik einzelne
Lehrveranstaltungen, die Lehre eines Studienganges oder einer Fakultät
verbessern bzw. innovative Forschungsanwendungen darstellen. Durch die
Förderung sollen Lehrinhalte multimedial aufbereitet werden, um sie
vorrangig im Netz zur Verfügung zu stellen, und geeignete Geräte bzw.
Software beschafft werden. Die Mitwirkung in der interdisziplinären
Arbeitsgruppe "Multimedia" der HU wird erwartet. Die Ergebnisse der
Projekte sind über den Medienserver der HU zu dokumentieren.
- Vorgaben der Medienkommission
- Im Rahmen dieses Förderprogramms können Anträge eingereicht werden,
die die Realisierung von Projekten oder Teilen davon im Rahmen der oben
beschrieben Grundsätze unterstützen.
- Die maximale Fördersumme beträgt 30.000 €. Es können Sachmittel für
die Beschaffung von Geräten und Software sowie Mittel für studentische
Hilfskräfte, die jedoch einen Betrag von 10.000 € (entspricht etwa
einer sHK 80 Stunden im Monat für ein Jahr) nicht überschreiten dürfen,
beantragt werden. Zugewiesene Sachmittel sollten im Jahr 2002
ausgegeben werden. Mittel für studentische Hilfskräfte können nur für
maximal 12 Monate zur Verfügung gestellt werden. Alle anfallenden
Folgekosten (Reparaturen, Verbrauchsmaterialien, Software-Updates) sind
von der beantragenden Einrichtung zu tragen.
- Eingebettet in konzeptionelle Lösungen zur Verbesserung der Lehre
können innerhalb dieser Projekte auch einzelne Hörsäle, die einzelnen
Instituten/Fakultäten zugeordnet sind, unter den Voraussetzungen einer
übergreifenden Nutzungsmöglichkeit und der Benennung von
Verantwortlichkeiten in der Betreuung mit hochwertigen
Präsentationsmöglichkeiten ausgestattet werden. Die ausschließliche
Beschaffung einzelner Beamer oder Notebooks wird nicht gefördert.
- In den Förderanträgen sind die Projektziele zu beschreiben und die
einzelnen Arbeitsabschnitte nachprüfbar anzugeben. Die Beantragung muss
im Übereinstimmung mit der gültigen DV-Konzeption des Institutes/der
Fakultät bzw. mit einem gesonderten Multimedia-Konzept erfolgen. Dies
ist durch den zuständigen DV-Beauftragen durch Unterschrift zu
bestätigen.
- Nach Abschluss des Förderzeitraumes sind der Medienkommission in
einem Bericht der Erfüllungsstand sowie die qualitativen Verbesserungen
in Lehre und Forschung darzulegen. Die Übernahme von Komponenten des
Projektes in den Routinebetrieb ist nachzuweisen.
- Antragsstellung und -prüfung
Anträge können bis zum 31.05.2002 an die
Geschäftstelle der Medienkommission (c/o Rechenzentrum der
Humboldt-Universität, Unter den Linden 6 bzw. rz-office@rz.hu-berlin.de)
gestellt werden. Bei Rückfragen zu diesem Programm wenden Sie sich
bitte an Herrn Uwe Pirr (Tel: 2093-2666 bzw. pirr@rz.hu-berlin.de) oder an
den Direktor des Rechenzentrums, Herrn Dr. Peter Schirmbacher (Tel:
2093-2261 bzw. schirmbacher@rz.hu-berlin.de).
Bei einem Beratungsbedarf bzw. inhaltlichen Rückfragen kann die
Unterstützung der Multimediaserviceabteilung im Rechenzentrum
(Ansprechpartner Herr Uwe Pirr) eingeholt werden.
Die Anträge werden durch die Medienkommission unter Beteiligung der
Kommission für Studium und Lehre (LSK) geprüft und entsprechende
Priorisierungen vorgenommen.