Humboldt-Universität zu Berlin - Gesamtpersonalrat

INFO-Blatt Nr. 11-2007

GESAMTPERSONALRAT

der Humboldt-Universität zu Berlin

 

INFO

11

23. Januar 2007

 

Inhalt:

Ø      VBL-Bonuspunkte – Beanstandungen oder Klagen wegen Nichtzuteilung von Bonuspunkten nicht mehr erforderlich!

 

 

 

VBL-Bonuspunkte – Beanstandungen oder Klagen wegen Nichtzuteilungvon Bonuspunkten nicht mehr erforderlich!

 

Unter der Überschrift Bisher keine Bonuspunkte auf dem VBL-Punktekonto – Beanstandungmuss rechtzeitig erfolgen! hatte der Gesamtpersonalrat in seinem Info Nr. 10 vom 6. Dezember 2006 die HU-Beschäftigten darauf hingewiesen, dass wegen der Nichtzuteilung von Bonuspunkten bei der VBL-Pflichtversicherung („VBLklassik“) Beanstandungen der Versicherungsnachweise für 2004 und 2005 schriftlich geltend gemacht werden können. Einen entsprechenden Hinweis enthielten die zur Personalversammlung vom 7. Dezember 2006 herausgegebenenPersonalratsinfos A – Z 2006des Personalrats des Hochschulbereiches. Die Personalvertretungen stellten auf ihren Internetseiten ein von der Gewerkschaft ver.di erstelltes Musterschreiben als Download zur Verfügung.

 

Unmittelbar nach der Fertigstellung und Verteilung unseres Infos teilte die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) überraschend den Beschluss des Verwaltungsrates der VBL mit, hinsichtlich der Versicherungsnachweise für 2004 und 2005 (Geschäftsjahre 2003 und 2004) in der Frage der Vergabe von Bonuspunkten auf die Einhaltung der sechsmonatigen Ausschlussfrist für die Beanstandung dieser Versicherungsnachweise sowie auf die Einrede der Verjährung zu verzichten. Entsprechendes gelte für die Erhebung von Klagen bei ordentlichen Gerichten oder beim Schiedsgericht der VBL. Hintergrund für diese Entscheidung sind offenbar zahlreiche Beanstandungen und bereits anhängige Klagen.

 

Auf den Internetseiten der Personalvertretungen erfolgte umgehend eine Klarstellung, später ebenso in der HU-Information Nr. 1/2007. Trotz erfolgter Information gibt es weiterhin Diskussionen und auch Anfragen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Gesamtpersonalrat.

Wir stellen daher nochmals fest:

 

Die neue Situation bedeutet für die HU-Beschäftigten, dass niemand die Versicherungsnachweise 2004 und 2005 gegenüber der VBL beanstanden oder gar Klage erheben muss, um seine Rechte zu wahren.

 

Sollte höchstrichterlich entschieden werden, dass die Entscheidung, 2004 und 2005 keine Bonuspunkte zu vergeben, nicht rechtens war, will die VBL alle Pflichtversicherten entsprechend informieren – dies kann allerdings einige Jahre dauern.

 

Die neue Situation ist Ergebnis des durch die Gewerkschaften und die Beschäftigten entwickelten Druckes – ein Erfolg!

 

Für 2006 hat die VBL im Übrigen die Gutschrift von Bonuspunkten in Höhe von 0,25 % der bis zum 31.12.2005 insgesamt erworbenen Versorgungspunkte beschlossen. Damit erhöht sich für alle bei der VBL pflichtversicherten Beschäftigten der Betriebsrentenanspruch um 0,25 %.

 

Anmerkung: Die Zuteilung von Bonuspunkten betrifft bisher ausschließlich das Geschäftsjahr 2005 (und damit den Versicherungsnachweis für 2006), nicht aber die Vorjahre – also auch nicht den Versicherungsnachweis für das Jahr 2004, wie aus einer in der Technischen Abteilung kursierenden Mitarbeiterinformation unzutreffend hervorgeht.

 

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie informieren. Für eventuelle Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

 

 

 

 

Herausgeber:

Gesamtpersonalrat der Humboldt-Universität zu Berlin Sitz: Monbijoustraße 3,

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