Humboldt-Universität zu Berlin - Gesamtpersonalrat

INFO-Blatt Nr. 8-2006

GESAMTPERSONALRAT

der Humboldt-Universität zu Berlin

INFO

8

22. Juni 2006

Inhalt:

Ø      Rentenansprüche sichern Versicherungskonto unbedingt bis Ende 2006 klären !

Ø      1-Euro-Jobs rechtlich äußerst problematisch

Ø      Neuwahl des Gesamtpersonalrats in Ihrem Interesse! Aufgaben und Ergebnisse des GPR

Ø      Wahllokale und Termine für die Wahl des Gesamtpersonalrats am 27. bis 29. Juni 2006

Rentenansprüche sichernVersicherungskonto unbedingt bis Ende 2006 klären!

In den letzten Monaten hat die Deutsche Rentenversicherung Bund (ehemals BfA und LfA) mehrfach an den Ende d. J. eintretenden Ablauf der Frist für die Aufbewahrung von DDR-Lohn- und Gehaltsunterlagen erinnert. Die Versicherten wurden teils auch per Anschreiben aufgerufen, bis Ende 2006 – falls erforderlich – zur Vervollständigung des Versicherungsverlaufes das Rentenkonto umgehend klären zu lassen. Das Versicherungskonto bei der Rentenversicherung bildet bekanntlich die Grundlage für die spätere Berechnung der gesetzlichen Rente: Die gesetzliche Rente kann nach der Antragstellung nur bei Vorliegen aller rentenrelevanten Daten schnell und in korrekter Höhe berechnet werden. Ein vollständiges und aktuelles Versicherungskonto mit allen rentenrechtlichen Zeiten, wie Beitrags-, Schul-, Arbeitsunfähigkeitszeiten, Zeiten der Arbeitslosigkeit sowie Kindererziehungszeiten, ist die Grundlage für die Erteilung zutreffender Renteninformationen.

Angesprochen sind ehemalige DDR-BürgerInnen der Jahrgänge 1943 bis 1974, die noch in der DDR Rentenansprüche erworben haben und bei denen bislang keine Kontenklärung durchgeführt wurde. Denn: Mit vielen DDR-Betrieben, die nach 1989 verschwanden, verschwanden nicht selten auch die Personal- und Lohnunterlagen. Geblieben sind die Rentenansprüche der Betroffenen, die gegenüber der Rentenversicherung in jedem Falle exakt belegt werden müssen. Betroffen sind nach Schätzungen 1,5 Mio. ostdeutsche Versicherte der genannten Jahrgänge. Die Beschäftigungszeiten und Arbeitsentgelte wurden erst ab 1992 maschinell erfasst und automatisch übermittelt. Daher sind zahlreiche Rentenkonten aufgrund verloren gegangener Unterlagen lückenhaft.

Für diesen Personenkreis ist zur Vervollständigung des Rentenversicherungskontos Eile geboten, da am 31.12.06 die gesetzliche Aufbewahrungsfrist endet und danach die zurzeit noch bei den früheren Arbeitgebern, deren Nachfolgern oder in Archiven und Dokumentationszentren gelagerten Nachweise vernichtet werden dürfen. Das gilt auch für die in der Humboldt-Universität aufbewahrten Nachweise. Nach Fristablauf kann der Nachweis von Rentenansprüchen aus der DDR-Zeit bzw. aus der Zeit bis Dezember 1991 sehr viel schwieriger werden, zumal sich an der für die Rentenantragsteller gegebenen Beweispflicht nichts ändert. Angesprochen sind auch jene Personen mit ungeklärtem Versicherungskonto, die zwar derzeit nicht in den neuen Bundesländern wohnen oder arbeiten, aber vor 1991 ebenfalls Beschäftigungszeiten in der DDR zurückgelegt haben.

Speziell Nachweise für die Jahre 1990 und 1991 können ein Problem sein – in dieser Zeit wurden die DDR-üblichen Lohn- und Gehaltsvermerke in dem noch gültigen Ausweis für Arbeit und Sozialversicherung nicht mehr bei allen Arbeitgebern korrekt vorgenommen. Rentennachweise aus den Jahren 1990 und 1991 liegen daher aus diesem Grunde u. U. lückenhaft oder gar nicht vor.

Fazit: Sie sollten die Lücken in Ihrem Rentenkonto schnellstens klären, um später unliebsame Überraschungen zu vermeiden! Das bedeutet, schnellstens die Kontenklärung bei der Rentenversicherung zu beantragen und die vorhandenen Verdienstunterlagen, Nachweise usw. vollständig vorzulegen.

Mit welchen Dokumenten kann der Rentenanspruch nachgewiesen werden? Der Antrag sollte mit allen entsprechenden Dokumenten ergänzt werden, die sich noch im Besitz der/des Versicherten befinden. Dazu zählen z. B. Versicherungsausweise, der Ausweis für Arbeit- und Sozialversicherung sowie ggf. auch vorhandene Dokumente und Bescheinigungen von Finanzämtern, Arbeits- und Verdienstbescheinigungen, Arbeitszeugnisse, Arbeitsbücher, Rentenbescheinigungen usw.

Weitere Auskünfte, Rat und Hilfe erhalten Sie über das kostenfreie Servicetelefon unter den Rufnummern 0 800/333 19 19 (nur noch kurze Zeit geschaltet) oder 0 800/1000 480 70 (neu) montags bis donnerstags von 7:30 bis 19:30 Uhr, freitags von 7:30 bis 15:30 Uhr, ferner im Internet unter:

www.deutsche-rentenversicherung.de . Dort können Sie sich ggf. auch einen Antrag auf Kontenklärung herunterladen.

1-Euro-Jobs rechtlich äußerst problematisch

Im ersten Quartal 2006 überprüfte der Bundesrechnungshof die Umsetzung von Hartz IV und machte folgende Feststellung:

"Bei fast einem Viertel" der 1-Euro-Jobs lagen die Förderungsvoraussetzungen nicht vor. Die Tätigkeiten waren "nicht im öffentlichen Interesse, nicht zusätzlich oder nicht wettbewerbsneutral", vernichteten also reguläre Arbeitsplätze. Bei weiteren rund 50 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse bestanden "Zweifel an der Förderfähigkeit".

Obwohl die Gewerkschaften und Personalvertretungen Berlins dieses Problem im Vorfeld erkannten und entsprechende Hinweise in den Beteiligungsverfahren machten, wollen die Koalitionsfraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus den Einsatz von 1-Euro-Job-Beschäftigten bzw. MAE-Kräften (MAE: „Mehraufwandsentschädigung“) ausweiten. Dabei vertraten sie die Position: "Wenn die Personalräte bei der Bewilligung von MAE-Projekten Probleme machen, dann werden wir das Personalvertretungsgesetz dahingehend ändern, dass die Mitbestimmung bei der Einrichtung von MAE-Projekten beseitigt wird." Die Personalvertretungen Berlins weisen dieses Ansinnen zurück.

Der Gesamtpersonalrat der HU wandte sich schriftlich an jede / jeden Abgeordnete/n der Koalitionsfraktionen – eine Antwort erhielt er vom Fraktionsvorsitzenden der SPD, Michael Müller. Darin heißt es, dass eine Änderung des Berliner Personalvertretungsgesetzes seitens der SPD nicht beabsichtigt sei, dass die SPD "öffentlich geförderte Arbeitsmarktinstrumente, die Menschen eine Beschäftigung geben", befürwortet. "Die SPD-Fraktion sieht hierin einen wichtigen Förderaspekt von Erwerbslosen", heißt es weiter.

Bei den im Gesamtpersonalrat bekannten MAE-Projekten, vor allem im Bildungsbereich, ist der Förderaspekt jedoch keineswegs zu erkennen.

Weiter schreibt Michael Müller: "Demgegenüber haben nach unseren Informationen einige Personalvertretungen entschieden, sich generell, das heißt ohne jede Auseinandersetzung mit den Gegebenheiten des Einzelfalls, gegen den Einsatz von MAE-Kräften auszusprechen."

Die Realität ist anders: Personalräte müssen bei Einzelanträgen innerhalb von 14 Tagen Ablehnungen begründen. Scheinbar scheut die Berliner SPD eine Auseinandersetzung mit den vorgetragenen Ablehnungsgründen und will deshalb ängstlich die Mitbestimmung der Personalräte durch eine Änderung des Berliner Personalvertretungsgesetzes abschaffen. An der rechtlichen Fragwürdigkeit der Einrichtung von MAE-Maßnahmen schlechthin ändert sich jedoch dadurch nichts.

Die zuständigen Personalvertretungen werden wie bisher die rechtlichen Voraussetzungen des Einsatzes von MAE-Kräften, wie sie vom Gesetzgeber vorgesehen sind, sehr genau prüfen, und zwar hinsichtlich des öffentlichen Interesses, der Zusätzlichkeit, der Wettbewerbsneutralität und der Förderfähigkeit. Es darf zu keiner weiteren Verdrängung regulärer Beschäftigungsverhältnisse im Öffentlichen Dienst bzw. entsprechender gewerblicher Arbeitsplätze kommen. In unserer Vorgehensweise stärkt uns der oben zitierte Prüfbericht des Bundesrechnungshofes. Wir werden auch künftig nicht zulassen, dass reguläre Beschäftigungsverhältnisse an unserer Universität vernichtet werden.

Neuwahl des Gesamtpersonalrats – in Ihrem Interesse!

Aufgaben und Ergebnisse des GPR

Neuwahl des Gesamtpersonalrats (GPR) zwingend erforderlich: In unserem Info Nr. 7 vom 22.03.06 hatten wir informiert, dass mit der Inkraftsetzung des neuen Berliner Universitätsmedizingesetzes die Vertretung der Beschäftigten der Charité-Standorte Mitte, Virchow-Klinikum und Berlin-Buch durch den

Gesamtpersonalrat der Humboldt-Universität beendet wurde und durch die Abkopplung der Charité eine Neuwahl des GPR zwingend erforderlich ist. Konkret heißt das: Schon zwei Wochen nach der Wahl der akademischen Gremien der HU werden Sie erneut an die Wahlurne gebeten. Wir bitten Sie deshalb umso eindringlicher, von Ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Denn ganz unabhängig vom Wahlergebnis steht eines fest: Die Beteiligung an der Wahl lohnt sich – sie liegt in Ihrem Interesse !

Was sind die Zuständigkeiten und Aufgaben des Gesamtpersonalrats? Nach dem Berliner Personalvertretungsgesetz hat sich der GPR mit Problemen und Angelegenheiten zu befassen, die entweder “übergreifend“ alle Bereiche der HU (also die Universität „als Ganzes“) oder in Teilbereichen der HU in gleicher Weise „hauptamtlich“ Beschäftigte und studentische Beschäftigte betreffen. Das Spektrum ist breit. Es reicht von der Sicherung der Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitsplätze über den Arbeits- und Gesundheitsschutz bis hin zu Angelegenheiten im Bereich der betrieblichen Informations- und Kommunikationstechnik (z. B. Videoüberwachung), soweit beide Beschäftigtengruppen gleichermaßen betroffen sind um nur einige Tätigkeitsfelder zu nennen. Vor dem Hintergrund seiner Zuständigkeit für Angelegenheiten der Universität als Ganzes vertritt der GPR darüber hinaus die Interessen aller Beschäftigten im Kuratorium der HU, dies in enger Abstimmung mit dem Personalrat des Hochschulbereichs, dem Personalrat der studentischen Beschäftigten und dem von den Berliner Gewerkschaften vorgeschlagenen Mitglied des Kuratoriums. Vor diesem Hintergrund befasst er sich des Weiteren mit Fragen der Hochschulpolitik und der Hochschulgesetzgebung.

Ergebnisse der Tätigkeit des Gesamtpersonalrats: Allein das in der kurzen Zeit seit der letzten Personalratswahl 2004 Erreichte kann sich sehen lassen. Die Ergebnisse zeigen, dass sich ein Gesamtpersonalrat für Sie „lohnt“. Einige Beispiele:

-     Eine Verdrängung regulärer Beschäftigungsverhältnisse und Arbeitsplätze an der HU durch Beschäftigungen auf 1-Euro-Basis konnte in Zusammenarbeit mit dem Personalrat des Hochschulbereichs und dem Personalrat der studentischen Beschäftigten abgewehrt werden.

-     Zahlreiche Aktivitäten und Vorstöße des GPR im Bereich der Landespolitik führten Ende 2005 endlich zum Wegfall der Haftung der HU für die Verbindlichkeiten der abgekoppelten Medizinischen Fakultät Charité und damit völlig unkalkulierbarer Risiken in mehrstelliger Millionenhöhe, die ggf. verheerende Auswirkungen auf die bestehenden Beschäftigungsverhältnisse an der HU gehabt hätten (vgl. Info Nr. 7 vom 22.03.06).

-     In Abstimmung mit dem Personalrat des Hochschulbereichs hat der GPR im Kuratorium der HU beharrlich darauf hingewirkt, dass beim Wechsel von einer Überhangstelle auf eine u. U. geringer bewertete Sollstelle die bisherige Vergütung weiterhin beibehalten wird (entspricht der bisherigen Regelung der Besitzstandswahrung nach Artikel XV Haushaltsstrukturgesetz 1997) und darüber hinaus diese Regelung dahingehend erweitert wird, dass die Besitzstandswahrung auch bei einem ggf. erforderlich werdenden Wechsel von einer Überhangstelle auf eine andere, evtl. geringer bewertete Überhangstelle gilt. Einen entsprechenden Beschluss für die Verlängerung und Erweiterung dieser für die HU-Beschäf-tigten wichtigen Regelung hat das Kuratorium am 18.11.2005 gefasst (vgl. Info Nr. 6 vom 19.12.05).

Bei allen Erfolgen bleibt in den kommenden Jahren viel zu tun. Das Erreichte ist zu sichern, neue Probleme müssen in Angriff genommen werden.

Arbeitsschwerpunkte des Gesamtpersonalrats werden in den kommenden Jahren u. a. sein:

-     Beschäftigungssicherung auch für die Zeit nach 2009 (insbesondere Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen)

-     Personalentwicklung und Personalmanagement (Personalentwicklungsplanung als Instrument eines beschäftigtenfreundlichen Personalmanagements)

-     Exzellente Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten in der nach „Exzellenz“ strebenden Humboldt-Universität statt immer mehr Arbeitsverdichtung und Überlastung

-     Umgang mit Tarifverträgen: Einhaltung des Anwendungs-Tarifvertrages HU (AnwTV HU) durch die HU-Leitung, keine Verschlechterungen bei einer evtl. Übernahme des TVöD an der HU, Erhalt des Tarifvertrages für die studentische Beschäftigten (TV Stud II)

-     Privatisierungstendenzen: Der GPR wird sich mit diesen sehr kritisch und offensiv auseinandersetzen – mit dem Ziel, die Vernichtung von Arbeitsplätzen zu verhindern.

Wahllokale und Termine für die

Wahl des Gesamtpersonalrats am 27. bis 29. Juni 2006

Wahllokal

Adlershof

Rudower Chaussee 26 – Erwin-Schrödinger-Zentrum, Vortragsraum 0’101

Di, 27.06.2006, 09:00 bis 15:00 Uhr

Mi, 28.06.2006, 09:00 bis 15:00 Uhr

Do, 29.06.2006, 09:00 bis 15:00 Uhr

Wahllokal

Mitte I

Invalidenstraße 42 – LGF-Gebäude, Thaersaal

Wahllokal

Mitte II

Unter den Linden 6 – HU-Hauptgebäude, Garderobe des Audimax

Di, 27.06.2006, 09:00 bis 15:00 Uhr

Mi, 28.06.2006, 09:00 bis 15:00 Uhr

Do, 29.06.2006, 09:00 bis 16:00 Uhr

Wahllokal

Mitte III

Spandauer Straße 1, Raum 112

Di, 27.06.2006, 09:00 bis 11:30 Uhr

Mi, 28.06.2006, 13:00 bis 15:00 Uhr

Wahllokal

Dahlem

Lentzeallee 55, Aufenthaltsraum

Di, 27.06.2006, 13:00 bis 15:00 Uhr

Mi, 28.06.2006, 09:00 bis 11:30 Uhr

Bitte beachten Sie:Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist; dieses befindet sich an den Wahltagen in dem für Sie zuständigen, d.h. Ihrem Arbeitsplatz nächstgelegenen Wahllokal. Zuständige Wahllokale für die studentischen Beschäftigten sind die Wahllokale Mitte II und Adlershof. Grundsätzlich kann aber in jedem Wahllokal gewählt werden.

Übrigens: Sollten Sie aus dienstlichen oder anderen Gründen Probleme haben, an den Wahltagen „Ihr“ Wahllokal aufzusuchen, so sollten Sie von Ihrem Recht auf Briefwahl Gebrauch machen. Sie bekommen die gewünschten Briefwahlunterlagen vom Wahlvorstand zugeschickt, falls diesem Ihr schriftlicher Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen (möglich auch per E-Mail oder Fax) bis spätestens Montag, 26.06.2006, 12:00 Uhr, zugegangen ist.

Anträge auf Zusendung von Briefwahlunterlagen sind zu richten an:

Frau Nina Grabbert

Ziegelstraße 10, Raum 127

10117 Berlin

Tel.: 2093-1141, Fax: 2093-1136

E-Mail: nina.grabbert@uv.hu-berlin.de


Informieren Sie sich bitte darüber hinaus aktuell auf den Internetseiten des

Gesamtpersonalrats und der Gewerkschaften:

http://gremien.hu-berlin.de/gpr/ · http://www.bb-verdi.de · http://www.gew-berlin.de


Nehmen Sie Ihr Wahlrecht wahr!

Beteiligen Sie sich am 27., 28. und 29. Juni an der Wahl

zum Gesamtpersonalrat der Humboldt-Universität!



Herausgeber:

Gesamtpersonalrat der Humboldt-Universität zu Berlin Sitz: Monbijoustraße 3,

Tel.: 2093-1962/1185/1944 Fax: 2093-1323 10117 Berlin-Mitte

Internet: http://gremien.hu-berlin.de/gpr/

E-Mail: gesamtpersonalrat@rz.hu-berlin.de

Bearbeitung: Kordula Schulz, Wolfgang Mix