Humboldt-Universität zu Berlin - Gesamtpersonalrat

INFO-Blatt Nr. 6-2005

GESAMTPERSONALRAT

der Humboldt-Universität zu Berlin

 

INFO

6

19. Dezember 2005

 

Inhalt:

Ø      Maßnahmen zur Besitzstandswahrung bei „Einsatzflexibilisierung“ für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HU (insbesondere aus dem Personalüberhang) vom Kuratorium beschlossen

Ø      Einrichtung von Ein-Euro-Jobs an der HU derzeit ausgeschlossen

Ø      Gemeinsame Arbeitsgruppe Ausländische Beschäftigte hat sich konstituiert

Ø      Riester-Förderung“ auch ohne Abschluss einer „Riester-Rente“: Staatliche Förderung der Eigenbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung

 

 

 

Maßnahmen zur Besitzstandswahrung bei „Einsatzflexibilisierung“ für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der HU (insbesondere aus dem Personalüberhang) vom Kuratorium beschlossen

 

Wir erinnern uns: Im Ergebnis der z. T. heftigen Diskussionen innerhalb der Humboldt-Universität 2003/2004 über die Anpassung der HU-Struktur an die vom Berliner Senat erneut gekürzten Haushaltsmittel hatte der Akademische Senat den Strukturplan 2004 beschlossen, mit dem einschneidende Kürzungen in der Struktur der Humboldt-Universität verbunden waren, nicht zuletzt auch in der Personalstruktur. Ergebnis im Personalbereich: Streichung von ca. 475 Mitarbeiterstellen, zu einem erheblichen Teil in der von der Kürzung besonders betroffenen Landwirtschaftlich-Gärtnerischen Fakultät. Derzeit befinden sich insgesamt ca. 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Personalüberhang, davon ca. 150 in der LGF.

 

Die Universitätsleitung sieht für sich die Aufgabe, den Personalüberhang zu reduzieren, dieser wird vom Land Berlin nicht finanziert. Neben den Möglichkeiten des Ausscheidens durch Fluktu­ation, Altersteilzeit oder prämienbegünstigtes vorzeitiges Ausscheiden ist dies sehr sinnvoll durch den Wechsel von der Überhangstelle auf eine Sollstelle möglich, um andere (ggf. auch geringer bewertete) Aufgaben innerhalb der Universität zu übernehmen. Dafür und für die erforderlichen Fort- und Weiterbildungen ist die entsprechende Bereitschaft der/des Beschäftigten Voraussetzung („Einsatzflexibilität”).

 

Im Bereich der unmittelbar beim Land Berlin Beschäftigten wird die Bereitschaft zu Einsatzflexibilität durch die Regelung von § 2 in Artikel XV [Besitzstandswahrung bei Einsatzflexibilisierung von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst] des Berliner Haushaltsstrukturgesetzes von 1997 (HStrG 97) gefördert:

„Wird durch den einvernehmlichen Wechsel einer Personalüberhangkraft in ein niedriger zu bewertendes zumutbares Aufgabengebiet, der mit einer Herabgruppierung verbunden ist, die Zugehörigkeit zum Personalüberhang beendet, wird der Arbeitnehmer so behandelt, als wäre er weiterhin in der für ihn zuvor geltenden Vergütungs- oder Lohngruppe eingruppiert. Dies gilt nur, sofern sich der Arbeitnehmer durch eine entsprechende schriftliche Vereinbarung zur Übernahme eines nach der zuvor geltenden Vergütungs- oder Lohngruppe zu bewertenden Aufgabengebietes verpflichtet. Die eingruppierungsmäßige Behandlung nach Satz 1 endet mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer die Übernahme eines solchen ihm angebotenen Aufgabengebietes ablehnt.“

An der Humboldt-Universität wurde diese Regelung in den vergangenen Jahren mit Erfolg sinngemäß angewendet.

Für etwa ein Drittel der Kolleginnen und Kollegen im Überhang zeichnet sich bislang keine Sollstellenperspektive ab, wenngleich nach entsprechenden Möglichkeiten gesucht wird. Andererseits werden Überhangstellen frei, auf deren Besetzung im Interesse der Aufgabenerfüllung der HU vorerst nicht verzichtet werden kann. Daher kann auch der befristete Wechsel von Überhangbeschäftigten auf andere Überhangstellen sinnvoll sein, für welche das bisherige Überhangpersonal nicht mehr zur Verfügung steht auch wenn damit keine Sollstellenperspektive verbunden und die (neue) Aufgabe eventuell geringer bewertet ist. Ein solcher Wechsel wird durch die Besitzsstandsregelung von § 2 in Artikel XV nicht erfasst. Um die Bereitschaft für einen solchen Wechsel und dafür zu fördern, ggf. auch geringer bewertete Aufgaben zu übernehmen, hatten der Personalrat des Hochschulbereichs in der Personalversammlung Dezember 2004 sowie der Gesamtpersonalrat auf der Kuratoriumssitzung vom März 2005 vorgeschlagen, die Regelungen zur Besitzstandswahrung nach Artikel XV HStrG 97 nicht nur beim Wechsel aus dem Überhang auf geringer bewertete Sollstellen, sondern zusätzlich auch beim Wechsel auf geringer bewertete andere Überhangstellen anzuwenden.

 

Das Kuratorium der Humboldt-Universität hat diese für die HU-Beschäftigten wichtige übertarifliche Regelung am 18.11.2005 zunächst für zwei Jahre beschlossen.

Die Regelung gilt nicht für gewährte Funktionszulagen (vgl. auch nachfolgende Übersicht): Zulagen werden nur dann weiter gewährt, wenn die Voraussetzungen auch bei der neuen Tätigkeit gegeben sind.

 

Übersicht

 

Übertragung eines anderen Aufgabengebiets bei

Eingruppierung

 

Zulagen

Verbleib im Soll

(i. d. Regel nach Ausschreibung und erfolgreicher Bewerbung)

gemäß neu auszuübender Tätigkeit, ggf. also sowohl Höher- als auch Herabgruppierung

 

nur bei Erfüllung der Voraussetzungen,

ggf. also Wegfall1)

 

Wechsel Überhang zu Soll

 

Besitzstandsregelung gemäß Art. XV, § 2 HStrG 97, inkl. Vergütungsgruppenzulage,

zusätzlich: Besitzstand bei Übertragung eines anderen Aufgabengebietes, ggf. aber (noch) fehlender persönlicher Voraussetzung

 

nur bei Erfüllung der Voraussetzungen,

ggf. also Wegfall1)

 

 

Verbleib im Überhang

(befristeter Wechsel auf eine andere Überhangstelle)

 

Besitzstandsregelung in analoger Anwendung von

Art. XV, § 2 HStrG 97, inkl. Vergütungsgruppenzulage, zusätzlich: Besitzstand bei Übertragung eines anderen Aufgabengebietes, ggf. aber (noch) fehlender persönlicher Voraussetzung

 

nur bei Erfüllung der Voraussetzungen,

ggf. also Wegfall1)

 

 

 

1) Besonderheit Funktionszulage (wegen Kündigung des Tarifvertrages über die Gewährung einer Funktionszulage): Wird einem Arbeiter später wieder ein Aufgabengebiet übertragen, bei dem die Voraussetzungen für den Anspruch auf Funktionszulage gegeben sind, lebt der Anspruch wieder auf.

Einrichtung von Ein-Euro-Jobs an der HU derzeit ausgeschlossen

 

Im März hatte der Gesamtpersonalrat die Universitätsleitung um klarstellende Auskunft und Aufklärung darüber gebeten, inwieweit ein Einsatz von Erwerbslosen als Ein-Euro-Job-Beschäftigte an der HU geplant ist, welche Überlegungen es dazu gibt und inwieweit ggf. schon Vorbereitungen dafür getroffen werden. Im April ging die Antwort ein, dass zwar „das Präsidium bei seiner Haltung, …, dass Ein-Euro-Jobs … reguläre Beschäftigung nicht verdrängen dürfen“ bleibt, sich aber der Debatte um die Einrichtung von Ein-Euro-Jobs „nicht insgesamt verschließen können“ wird wir hatten im Info Nr. 4 vom 24.06.2005 ausführlich berichtet.

 

Der Gesamtpersonalrat, der Personalrat des Hochschulbereiches und der Personalrat der studentischen Beschäftigten vertraten von Anfang an die Meinung, dass man sich der Einrichtung von Ein-Euro-Jobs sehr wohl verschließen kann. Darüber hinaus sind die HU-Personalvertretungen der Auffassung, dass die Beschäftigung von Ein-Euro-Kräften in allen Bereichen der HU als Einstellung mitbestimmungspflichtig ist. Die sich hierzu entwickelnde Rechtsprechung hat dies bestätigt.

 

Das Präsidium der HU informierte nunmehr mit Schreiben vom 19.10.2005, dass der bei Einstellungen zu beteiligende Personalrat des Hochschulbereichs der (mitbestimmungspflichtigen) Einrichtung von Ein-Euro-Jobs an der HU nicht zustimmt und man daher derzeit keine Möglichkeit sieht, Ein-Euro-Jobs an der HU einzurichten, weder zentral noch dezentral. Eine gute Nachricht!

 

 

Gemeinsame Arbeitsgruppe Ausländische Beschäftigte hat sich konstituiert

 

Am 29.11.2005 fand die erste Sitzung der von HU- und Charité-Personalräten getragenen gemeinsamen AG Ausländische Beschäftigte statt. Die AG möchte an die hier geleistete gute Arbeit des Personalrates des Hochschulbereichs in der letzten Amtsperiode anknüpfen. Die Arbeit der Gruppe wird von David Bowskill (HU/Sprachenzentrum), Mitglied des Gesamtpersonalrats der HU, koordiniert. In der AG arbeiten weiter die Kollegen/innen Ulrike Brodien (HU/Amt für Internationale Angelegenheiten), Sigrid Hilbrecht (HU/LGF), Elisabeth Kuckert (studentische Beschäftigte der HU/Universitätsbibliothek) und Stephan Gummert (Charité/Krankenpflege) mit.

 

Durch die Internationalisierung der HU werden künftig immer mehr ausländische Wissenschaftler/innen und studentische Beschäftigte Arbeitsverhältnisse an der HU aufnehmen. Diese Kolleg/innen bedürfen einerseits einer besonderen Betreuung und Beratung. Andererseits wird mit der wachsenden Zahl ausländischer Kolleg/innen auch die Zahl von Problemfällen bzw. problematischer Situationen ausländischer Beschäftigter zunehmen. Die AG wird sich umfassend über die gesetzliche Situation der ausländischen Beschäftigten in wichtigen Fragen, wie z. B. Arbeits- und Aufenthaltsrecht für Ausländer sowie Gleichbehandlungsgrundsätze informieren, um dadurch die Arbeit der örtlichen Personalräte zu unterstützen, die bei einem arbeitsrechtlichen Problem die erste Anlaufstelle sein sollten. Die AG würde sich aber über weitere konkrete Anregungen für ihre Arbeit freuen. Die Kontaktadresse lautet: gesamtpersonalrat@rz.hu-berlin.de

 

 

„Riester-Förderung“ auch ohne Abschluss einer „Riester-Rente“: Staatliche Förderung der Eigenbeiträge zur betrieblichen Altersversorgung

 

Gegenwärtig werden von der VBL Schreiben im Tarifbereich Ost verschickt, in denen auf die Möglichkeit der staatlichen „Riester-Förderung“ der Arbeitnehmerbeiträge für die VBL-Pflicht-versicherung („VBLklassik“) für die zusätzliche betriebliche Altersversorgung hingewiesen wird, ohne dass seitens der Beschäftigten dafür zusätzliche Beiträge zu zahlen sind oder ein Riester-Renten-Vertrag abgeschlossen werden muss. Hintergrund: Die VBL-Pflichtversicherung des öffentlichen Dienstes wird nicht mehr ausschließlich durch Umlagen, sondern seit dem 01.01.2004 im Zuge des schrittweisen Übergangs zu einem kapitalgedeckten System der betrieblichen Zusatzversorgung teilweise durch Beiträge finanziert. Diese sind jeweils zur Hälfte vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber zu leisten (derzeit 1 Prozent des zusatzversorgungspflichtigen Entgelts, Arbeitnehmeranteil also 0,5 Prozent).

 

Die Riester-Förderung der Arbeitnehmerbeiträge erfolgt durch die Altersvorsorgezulage, die aber beantragt werden muss. Die Altersvorsorgezulage wird in Versorgungspunkte umgerechnet, die Ihrem VBLklassik-Versicherungskonto gutgeschrieben wird. Der Anspruch auf Altersvorsorgezulage für 2004 entsteht erst nach Ablauf des Beitragsjahres 2004, daher werden die Anträge erst im Kalenderjahr 2005 verschickt. Sie sollten die Zulagenförderung auf jeden Fall beantragen. Der auszufüllende Zulagenantrag (mit dem ggf. auszufüllenden Kinderergänzungsbogen) muss bis spätestens 31.12.2006 bei der VBL eingegangen sein.

 

Anmerkung: Die volle Riester-Förderung durch Altersvorsorgezulage erhalten Sie, wenn Ihre Beiträge im Jahr 2004 eine Mindesthöhe (Mindesteigenbeitrag) erreicht haben. Wird der Mindesteigenbeitrag nicht erreicht, steht die Förderung anteilig zu. Haben Sie einen Riester-Renten-Vertrag (zusätzliche freiwillige [private] Versicherung) abgeschlossen, für den Sie bereits die volle Förderung in Anspruch nehmen (Zahlung des Mindesteigenbeitrages), können Ihre Arbeitnehmerbeiträge für die VBL-Pflichtversicherung allerdings nicht gefördert werden. Dies ist nur dann (anteilig) möglich, wenn der in die freiwillige Versicherung eingezahlte Beitrag die Mindesthöhe nicht erreicht.

 

Zum Thema „Riester-Rente“ (staatliche Riester-Förderung durch Altersvorsorgezulagen/Son-derausgabenabzug i. R. der zusätzlichen freiwilligen Versicherung) verweisen wir auf unsere ausführlichere „Information zur privaten Altersvorsorge mit staatlicher Förderung Riester-Rente“ vom 16.12.2002, die wir Ihnen auf Wunsch gern zusenden.

 

 

 

 

 

 

Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen der Humboldt-Universität erholsame Weihnachtstage und ein gutes sowie gesundes Neues Jahr !

 

Ihr Gesamtpersonalrat

 

 

 

 

 

Herausgeber:

Gesamtpersonalrat der Humboldt-Universität zu Berlin Sitz: Monbijoustraße 3,

Tel.: 2093-1962/1944 Fax: 2093-1323 10117 Berlin-Mitte

Internet: http://gremien.hu-berlin.de/gpr/

E-Mail: gesamtpersonalrat@rz.hu-berlin.de

Bearbeitung: David Bowskill, Wolfgang Mix, Andreas Schwertner