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Zwangsberatung

Text aus dem ABC der Widrigkeiten.

 

Es freut uns vermelden zu können, dass die Zwangsberatung an der HU für weite Teile der Studierenden abgeschafft wurde. Die Zwangsberatung stellt eine effektive Kontrolle der Studienleistungen dar. Eingeführt wurde sie in den 90er Jahren vom SPD/CDU-Senat und in der Vergangenheit unter ausdrücklicher Duldung und sogar Ausbau von SPD/Die Linke weitergeführt.

Mit der Zwangsberatung sollen diejenigen Studierenden im persönlichen Gespräch an ihre Pflicht erinnert werden, immer schön nach dem vorgegebenen Studienverlaufsplan und innerhalb der Regelstudienzeit zu studieren. Mit dem neuen BerlHG von 2011 wurde die Regelung zur Zwangsberatung noch einmal deutlich verschärft. Der einzige Lichtblick ist, dass die Zwangsberatung nun optional ist. Das bedeutet, dass Hochschulen die Beratung nicht einführen müssen. Wenn sie es aber tun, dann eben nach den vorgegebenen Kriterien. Nun können nicht nur Studierende zum 7., 9., und 12. Fachsemester geladen werden, wie es bisher der Fall war, sondern schon nach dem zweiten Fachsemester. Auflagen sind nun ebenfalls per Gesetz nicht nur erlaubt, sondern sogar vorgeschrieben. Wer diese nicht zu einem Drittel erfüllt, wird exmatrikuliert ebenso wie der_die, die gar nicht erst an der Beratung teilnimmt. Gesetzlich wird damit aber nur das legalisiert, was seit Jahren rechtswidrig an den Hochschulen praktiziert wird.

Dabei sind solche Beratungen grundsätzlich sozialselektiv. Die alles geheiligte Regelstudienzeit überschreiten in der Regel vor allem die Personen, welche sich nicht voll und ganz auf das Studium konzentrieren können, da sie andere Verpflichtungen haben. Das können neben Kindern und chronischen Erkrankungen vor allem auch Erwerbstätigkeit sein. Ausgehend von der aktuellen Sozialerhebung des Studentenwerks (sic!) arbeiten fast zwei Drittel der Studierenden neben dem Studium. Und wenn vor allem diese Gruppe die Regelstudienzeit überschreitet, ist sie auch ganz besonders von der Zwangsberatung und ihren Folgen betroffen.

An der HU und der TU wurde die Zwangsberatung jetzt übrigens fast komplett abgeschafft. Weiterhin sind nur diejenigen Studierenden betroffen, welche nach §11 BerlHG, also ohne Abitur und mit alternativer Bildungsbiographie studieren. Der rot-rote Senat ließ es sich 2011 nicht nehmen, diese sowieso schon marginalisierte Gruppe besonders in die Pflicht zu nehmen. Sie müssen an der Zwangsberatung teilnehmen, wenn bei der Rückmeldung nach dem 2. Fachsemester nicht die vollen 60 Punkte der ersten beiden Semester vorliegen. Da die Rückmeldefrist in der Regel Mitte Juli endet, dann aber noch nicht die Prüfungen stattgefunden haben, gibt es auch noch keine Punkte. Das heißt, selbst wenn man als §11-Studierender alles in den ersten beiden Semestern schafft, was der Studienverlaufsplan vorgibt muss man zur Zwangsberatung, weil die Prüfungen noch nicht stattgefunden haben. Klingt unfair? Ist es auch!

 

Quelle: § 121 ff. ZSP-HU