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Viertelparität

Viertelparität ist die - häufig geforderte - gleichmäßige Verteilung der Stimmen auf die Statusgruppen in den universitären Gremien. Die vier Statusgruppen der Universität sind die Professor_innen, Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiter_innen und Sonstige Mitarbeiter_innen (neu: Mitarbeiter_innen in Technik, Service und Verwaltung). Derzeit hat die Professor_innenschaft in allen entscheidenden Gremien die Stimmenmehrheit inne, kann also im Zweifelsfall allein entscheiden. Sie besitzt immer eine Stimme mehr, als alle anderen Statusgruppen zusammen. (Verhältnis: 4:1:1:1) Zu diesen Gremien gehören u. a. die Fakultätsräte, die Institutsräte, das Konzil und der Akademische Senat. Letzterer ist das höchste gewählte Gremium der Universität und weist ein Stimmverhältnis von 13:4:4:4 zugunsten der Professor_innenschaft auf.

An der HU sind die Kommissiones des Akademischen Senats viertelparitätisch besetzt, mit Ausnahme der KLS (hier haben die Studierenden die Hälfte aller Stimmen) und der Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs. Auch die vom Konzil eingesetzte Verfassungskommission hat im Fall ihres Zusammentretens eine viertelparitätische Besetzung.

Mit hochschulpolitischen Fragen wie die der Viertelparität beschäftigt sich das Referat für Hochschulpolitik im RefRat.

 

Quellen für die viertelparitätischen Gremien an der HU: § 6 Abs. 2 und § 45 VerfHU