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Bildungsinländer_innen

Bildungsinländer_innen sind Angehörige anderer Staaten, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im deutschen Rechtsgebiet erworben haben. Zum Bildungsinländer bzw. zur Bildungsinländerin wird auch, wer ein Erststudium in Deutschland abgeschlossen und auf diese Weise eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erhalten hat.

Für Bildungsinländer_innen gelten dieselben Regelungen bezüglich Bewerbung, Immatrikulation und Rückmeldung wie für Deutsche. Für die Bewerbung und Immatrikulation sind die Zulassungs- und Immatrikulationsbüros zuständig.