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Akademische Selbstverwaltung

Die Universität verwaltet sich zum Großteil selbst. Wichtige Entscheidungen zu Forschung, Lehre und Studium werden in den zentralen und dezentralen Gremien der Uni beschlossen. Dem sind durch das Berliner Hochschulgesetz (BerlHG) und das Hochschulrahmengesetz (HRG) Grenzen gesetzt und auch die Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung ist an einigen Entscheidungen beteiligt.


 

Die HU organisiert sich als sogenannte Gruppenuniversität. Die Statusgruppen der Studierenden, akademischen Mitarbeiter_innen, sonstigen Mitarbeiter_innen (neu: Mitarbeiter_innen in Technik, Service und Verwaltung - MTSV) und Professor_innen entsenden gewählte Vertreter_innen in die Gremien. Dabei gilt für alle beschließenden Gremien ein Verhältnis von 1:1:1:4. Danach haben die Professor_innen eine Stimme mehr als alle anderen Statusgruppen zusammen.

 


Zentrale Gremien

Der Akademische Senat (AS) ist das höchste Entscheidungsgremium der Uni. Hier wird das Tagesgeschäft, aber auch Grundsätzliches entschieden. Vier gewählte Studierende vertreten die Stimme der größten Statusgruppe an der Uni. Komm doch einmal zu den öffentlichen Sitzungen. Weiterlesen…

Das Konzil beschließt vor allem über die Verfassung der HU und wählt das Präsidium auf Vorschlag des Kuratoriums. Zu seinen 61 Mitgliedern gehören 10 Studierende. Weiterlesen…

Das Kuratorium befindet sich durch Ausnutzung der Erprobungsklausel des Berliner Hochschulgesetzes in einer Umstrukturierungsphase. Lediglich ein Mitglied des "neuen" Kuratoriums wird von der Statusgruppe der Studierenden gewählt. Der oder die Präsident_in der HU und die oder der berliner Senator_in für Bildung, Wissenschaft und Forschung gehören dem Kuratorium von Amts wegen an. Weiterlesen…

Die Kommission für Lehre und Studium ist eine wichtige Kommission des Akademischen Senats, die Entscheidungen zu Studierbarkeit, Studiengängen, Prüfungsordnungen und Anderem für den AS vorbereitet. Hier haben ausnahmsweise die Studierenden die Hälfte der Stimmen. Abkürzung: LSK. Weiterlesen…

 


Dezentrale Gremien

Den sieben Mitgliedern des Fakultätsrats gehören zwei Studierende an. Hier werden die die Fakultät betreffende Entscheidungen zu Studium, Lehre und Forschung getroffen, das Dekanat gewählt und der Fakultätshaushalt beschlossen. Abkürzung: F-Rat oder FakRat. Weiterlesen…

Im Institutsrat ist bei einem Stimmverhältnis von 1:1:1:4 ein_e Student_in vertreten. Hier geht es um instituts-interne Entscheidungen. Abkürzung: Inst-Rat, I-Rat. Weiterlesen…

Der Prüfungsausschuss ist als Kommission des Institutsrates das Entscheidungsgremium für Prüfungsangelegenheiten und überwacht das Prüfungsbüro. Zumeist ist hier ein_e Student_in aktiv. Abkürzung: PA. Weiterlesen…

Eine Berufungskommission kümmert sich um alle Prozesse rund um die Neuausschreibung von Professuren. Zwei Studierende finden sich hier in einem Stimmverhältnis von 2:2:5 zu den akademischen Mitarbeiter_innen und Professor_innen. Abkürzung: BK, BeKo. Weiterlesen…

Die Kommission für Lehre und Studium, welche sich an Fakultäten und Instituten angliedern kann, ist für neue Entwürfe der Studien- und Prüfungsordnungen und für die regelmäßige Evaluation der Lehrveranstaltungen und Studiengänge zuständig. Auch hier haben die Studierenden wie in der "großen"  die Hälfte der Stimmen inne. Abkürzung: KLS, LSK. Weiterlesen…

 


Grafik

Die Struktur der Gremien der akademischen und studentischen Selbstverwaltung findest du hier in Form einer Grafik: pdf - das ist natürlich nur eine Veranschaulichung, keine Zusammenfassung der gesamten Struktur.