Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat der studentischen Beschäftigten

SHK und Teilzeitstudium

Als studentische Hilfskraft an der Universität beschäftigt und gleichzeitig im Teilzeitstudium zu sein, ist grundsätzlich möglich.


Es kursieren leider immer wieder anderweitige Meinungen und Gerüchte. Entgegen einer weit verbreiteten Meinung, ist für eine Tätigkeit als studentische Beschäftigte an der HU nicht, der Status als Vollzeit-Studierende. Einzig eine Immatrikualation an einer Hochschule muss vorliegen. Die einzigen, die nicht als SHK an der Humboldt-Universität arbeiten kann, sind Promotionsstudierende.

Die Kategorie "ordentliche Studierende" ist ein Begriff für die Einstufung in Sozialversicherungsfragen. Eine Diskriminieriung, bspw. eine ausbleibende Einladung trotz Eignung, auf Grund eines Teilzeitstudiums ist nicht erlaubt.

Auch eine Kündigung wegen eines Veränderung des Immatrikulationsstatus von Vollzeit auf Teilzeit ist nicht möglich. In diesem Fall ändert sich nur der Sozialversicherungsstatus.

Die HU hat sich selbst verpflichtet Teilzeitstudierende und Vollzeitstudierende gleichzustellen. In einem Schreiben des Präsidenten Olbertz von 2011 heißt es:
 

"Es ist nicht Praxis der Universität, sozialversicherungspflichtige Studierende nicht als studentische Beschäftigte einzustellen", es sei lediglig notwendig, dass eine Prüfung der Sozialversicherungspflicht erfolgt.


Leider besteht jedoch kein Anspruch auf eine Weiterbeschäftigung bei Ablauf der Vertragslaufzeit. Leider wird so immer wieder Druck ausgeübt, bzw. deutlich gemacht, dass dies ein Grund sein könnte, den Vertrag nicht zu verlängern: Zulässig wäre das nicht, aber es gestaltet sich in der Regel schwierig nachzuweisen, dass dies der einzige Grund war, warum eine Weiterbeschäftigung nicht erfolgt.

 

Bitte meldet Euch bei uns, wenn Euch gegenüber anderweitige Aussagen getroffen werden.

 

Indormationen zur Krankenversicherung über den Arbeitgeber (bei Tätigkeit mit 80h/Monat) während eines Teilzeitstudiums findet ihr hier.