Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat der studentischen Beschäftigten

Dienstliche HU-Accounts für alle studentischen Beschäftigten



Für alle studentischen Beschäftigten ist ab sofort ein dienstlicher HU-Account einzurichten. Dies gilt auch für beschäftigte Studierende, die bereits an der Humboldt-Universität zu Berlin arbeiten.

Die entsprechende Regelung des Vizepräsidenten für Haushalt wurde in der HU-INFO 09/2018 veröffentlicht.

 

Hier ein Auszug der Regelung:

 

"Ab sofort ist für jede studentische Hilfskraft ein dienstlicher HU-Account inkl. E-Mail-Adresse zu beantragen und einzurichten. Verantwortlich für die Beantragung ist die entsprechende Organisationseinheit (gem. dem bekannten formularmäßigen Prozedere). Die technische Realisierung erfolgt nach wie vor im CMS.

Die Leitung der Organisationseinheit, in welcher die studentische Hilfskraft tätig ist, weist sie darauf hin, dass der dienstliche E-Mail-Account regelmäßig zu nutzen ist. Die studentische Hilfskraft ist weiter darauf hinzuweisen, dass der E-Mail-Account mindestens einmal wöchentlich zu nutzen ist, um eingegangene dienstliche E-Mails zu lesen."

 

Der PRstudB bittet sämtliche Bereiche um eine zügige Umsetzung der Regelung und steht bei Fragen zur Verfügung.