Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat des Hochschulbereichs

Humboldt-Universität zu Berlin | Gremien & Beauftragte, Wichtige Dokumente | Personalrat des Hochschulbereichs | Personalratstelegramme | Personalrats-Telegramm Nr. 28 - 18.04.2019 - Das Risiko der Nichtverlängerung von mehrfach befristeten Arbeitsverträgen – Geltendmachung der Entfristung

 

Personalrats-Telegramm Nr. 28 - 18.04.2019 - Das Risiko der Nichtverlängerung von mehrfach befristeten Arbeitsverträgen – Geltendmachung der Entfristung

 

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

sollten Sie mit Ihrem aktuellen Arbeitsvertrag nach § 14 Abs. 1 TzBfG (Befristung mit Sachgrund) oder als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in nach § 2 Abs. 2 WissZeitVG (Projektbefristung) befristet sein, prüft die Humboldt-Universität bei Ihrer nächsten Verlängerung das Risiko Ihres Anspruches auf Entfristung des Arbeitsvertrages. Sie hat dafür das sogenannte Ampelmodell entwickelt.

Überschreitet die Gesamtdauer Ihrer Beschäftigung 8 Jahre oder die Anzahl der Verlängerungsverträge 12 bzw. die Gesamtdauer 6 Jahre und 9 Verlängerungen, wird Ihr Arbeitsvertrag dem Risikobereich „gelb“ zugeordnet.

Übersteigt die Gesamtdauer der Beschäftigung 10 Jahre oder 15 Verlängerungen bzw. die Gesamtdauer 8 Jahre und 12 Verlängerungen, wird Ihr Arbeitsvertrag dem Risikobereich „rot“ zugeordnet.

Während im gelben Bereich der Verdacht der rechtsmissbräuchlichen Kettenbefristung eventuell noch erfolgreich entkräftet werden kann, wird dies im roten Bereich kaum noch gelingen.

Weiterbeschäftigungen im gelben Bereich und darüber hinaus erfolgen nur, wenn die Beschäftigungsbereiche eine Zusage für eine Risikoabsicherung geben können und wollen. Dies ist aus Sicht des Personalrates unwahrscheinlich, da der Bereich eine unbefristete Stelle als Sicherheit für Ihre nächste befristete Verlängerung hinterlegen muss.

Befristete Weiterbeschäftigungen in den roten Bereich hinein oder im roten Bereich erfolgen nicht.

Sollte sich Ihr Arbeitsvertrag bereits im roten Bereich befinden, besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass Ihre letzte Befristung rechtsmissbräuchlich war. Sie haben damit sehr wahrscheinlich einen Anspruch auf die Entfristung Ihres Vertrages.

Im gelben Bereich besteht zunächst die Vermutung, dass die letzte Befristung Ihres Arbeitsvertrages rechtsmissbräuchlich war. Diese kann von der Universität aber widerlegt werden. Die Universität geht jedoch davon aus, dass die Widerlegung der Vermutung des Rechtsmissbrauchsfür die Universität schwierig ist. Mit einem Arbeitsvertrag in diesem Bereich müssen Sie mit Ihrem unmittelbaren Vorgesetzten und der Dienststelle klären, ob die Universität bereit ist, Ihren Arbeitsvertrag noch einmal zu verlängern. Dabei ist darauf zu achten, dass Ihr Bereich bereit ist, das Risiko der Entfristung zu übernehmen. Sollte dies nicht gelingen, besteht auch im gelben Risikobereich eine höhere Wahrscheinlichkeit dafür, dass Sie einen Anspruch auf die Entfristung Ihres Arbeitsvertrages haben.

Machen Sie Ihren Anspruch auf Entfristung des Arbeitsvertrages zunächst formlos gegenüber der Dienststelle geltend. Sollte die Dienststelle diesen Anspruch ablehnen oder auf Ihre Geltendmachung nicht antworten, achten Sie darauf, dass der Anspruch spätestens 3 Wochen nach dem Ende Ihres Arbeitsvertrages gerichtlich geltend gemacht werden muss.

Ihr Personalrat des Hochschulbereichs