Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat des Hochschulbereichs

Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz (2018)

Aktuelle Änderungen

Bereits vor zwei Jahren trat an der HU die Dienstvereinbarung zur Umsetzung der Vorschrift Nr. 2 der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung in Kraft (Amtliches Mitteilungsblatt der HU Nr. 37/2016). Sie regelt die Einsatzzeiten von Fachkräften für Arbeitssicherheit (FaSi) und Betriebsärzt*innen neu. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind im Referat Arbeits- und Umweltschutz der Technischen Abteilung organisiert. Ebenfalls Ende 2016 ist die Novelle zur Änderung der Arbeitsstättenverordnung (BGBl I S. 2681) in Kraft getreten, deren Änderungen die Verbesserung von Arbeitsstätten und Arbeitsplätzen für die Beschäftigten zum Ziel hat, u.a. indem psychische Belastungen in die Gefährdungsbeurteilung einbezogen werden und indem Bildschirmarbeitsplätze oder die Pflicht zur regelmäßigen Unterweisung der Beschäftigten berücksichtigt werden.

Seit dem 01.01.2018 gilt das neue Mutterschutzgesetz ebenso für Studentinnen und Praktikantinnen. Ziel des Gesetzes ist es, die Gesundheit von Schwangeren, stillenden Müttern und ihrer Kinder am Ausbildungs- und Studienplatz während der Schwangerschaft, nach der Geburt und während des ersten Jahres Stillzeit zu schützen. Zugleich soll es Studentinnen ermöglichen, in dieser Zeit ihr Studium ohne gesundheitliche Gefährdung ihrer selbst oder ihrer Kinder fortzusetzen und Benachteiligungen im Studium entgegen zu wirken. Ein Überblick zu diesen Regelungen findet sich in der HU-Information Nr. 3/2018.

Obwohl diese Vorschriften nicht mehr ganz neu sind, erleben wir im Alltag noch viele offene Punkte in der Umsetzung.

Die HU hat sich das Ziel gesetzt, den Schutz der Gesundheit aller Universitätsbeschäftigten permanent zu optimieren sowie allen Beschäftigten Maßnahmen einer aktiven Gesundheitsförderung anzubieten. Die Umsetzungen und Ergebnisse dieser Regelungen sind oft erst im gemeinsamen Prozess mit den Beschäftigten zu gestalten. So sind z.B. Begehungen der Arbeitsplätze ein wichtiger Baustein in der Arbeitssicherheit, um Unfallgefahren und Belastungen von Beschäftigten und sich daraus ergebende gesundheitliche Gefährdungen zu erkennen. Etwaige Mängel werden dokumentiert, notwendige Schutzmaßnahmen aufgezeigt und im besten Falle zeitnah umgesetzt. Hier mangelt es an der HU leider häufig an der Umsetzung der aufgezeigten Maßnahmen. Der Personalrat wird diese Pflicht des Arbeitgebers weiterhin verstärkt kontrollieren und auf etwaige Verzögerungen in der Umsetzung hinweisen.

Zum Thema Förderung der Gesundheit am Arbeitsplatz bietet der Hochschulsport individuelle Kurse an: dazu gehören u.a. ebenso Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit wie laufende Gesundheitskurse (z.B. Business Yoga, Rückenfit, Pausen-Express). Dieses Paket an Kursen ist ein guter Baustein, aber eben nur ein kleiner, der durch weitere Maßnahmen im Gesundheitsschutz ergänzt werden muss.

Eine Möglichkeit, sich einen halben Tag mit diesem Thema ausgiebig zu beschäftigen, bietet der Tag der Gesundheit (in vorheriger Absprache mit dem/der Vorgesetzten gilt die Anwesenheit als Arbeitszeit). Seit 2016 gibt es den Gesundheitstag nun endlich wieder am 22.11.2018, dieses Jahr mit dem Motto „Alles in Balance. Gesund im Wandel“. Inhaltlich schließt dieser Gesundheitstag mit einem Aktivparcours und zahlreichen Experten/innen im Diagnostikbereich an den vorherigen an, geht es doch vorrangig um die individuelle Förderung, um die eigene Standortbestimmung und den bewussten Umgang mit der Gesundheit am Arbeitsplatz für die Beschäftigten, Führungskräfte und Studierenden.

Ganz konkret wurden viele Beschäftigte 2018 mit zwei länger andauernden Situationen im Arbeitsalltag konfrontiert: anhaltende Hitze am Arbeitsplatz sowie andauernde Bauarbeiten im laufenden Betrieb. Und sie standen vor der Frage: Was ist zu tun? Und insbesondere: Wer ist wofür verantwortlich?

Insgesamt sollen Rechte und Pflichten der verschiedenen Akteure in Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz einander so ergänzen, dass ein engmaschiges Netzwerk unterschiedlicher Verantwortlichkeiten zum bestmöglichen Schutz besteht. Konkret ist die Hochschulleitung in der Organisationsverantwortung, wissenschaftliches und nichtwissenschaftliches Personal in Organisations- und ggf. Fachverantwortung, ebenso Betriebsärzt*innen und FaSi, gesetzliche Beauftragte sowie alle Führungskräfte/Vorgesetzte/Hochschullehrer*innen sowie Interessenvertretungen mit dem Recht auf u.a. Information, Vorschläge und Maßnahmen der Dienststelle zu kontrollieren, zu überwachen und mitzubestimmen.

Die HU hat mit der "Verwaltungsanweisung über Verfahren und Zuständigkeiten zur Umsetzung von Rechtsvorschriften des Arbeits-, Gesundheits- und des Umweltschutzes“ an der HU (Amtliches Mitteilungsblatt Nr. 32/2010) detailliert geregelt, wer im Arbeitsschutz was zu tun hat. Hierzu gilt es, alle Verantwortung tragenden Personen bei Dienstantritt über die anzuwendenden Vorschriften und Rechte und Pflichten zu informieren, so dass diese Aufgaben im Alltag adäquat und angemessen von ihnen wahrgenommen werden können. Die Unfallkasse Berlin überwacht die Durchführung des Arbeitsschutzes an den Berliner Hochschulen und wird dazu künftig verstärkt beratend und präventiv orientiert tätig sein.

Wie beim Beispiel Baumaßnahmen im laufenden Betrieb sind Informationen an die Nutzer*innen vor Baubeginn grundsätzlich gut, dennoch für sich allein leider unzureichend, wenn der weitere Ablauf unklar bleibt und Gefährdungen nicht erfasst, sinnvolle Maßnahmen nicht aufgezeigt werden. Bisher fehlte es vorab ganz klar daran, wie in der angegebenen Zeit die Belastungen und ggf. Nutzbarkeit der Arbeitsstätten der Beschäftigten zu bewerten sind und welche Maßnahmen ergriffen werden (Grundpflicht des Arbeitgebers, Gefährdungsbeurteilung, §§ 3,5 ArbSchutzG).
Der Personalrat empfiehlt: Der oder die Vorgesetzte oder Verwaltungsleiter*in fordert bei Kenntnis von Ereignissen, die Auswirkungen auf Arbeitsstätten, Arbeitssicherheit und Gesundheit haben könnten, die Beurteilung der Auswirkungen vorab ein. Hier gilt bereits Gefährdung (also die Möglichkeit einer Gefahr) als Maßstab, aktiv zu werden und zeitnah konkret die Beurteilung zu fordern, Festlegung und Einleitung geeigneter Maßnahmen umzusetzen (bei den Betriebsärztinnen, und unter Einbezug der Leitung der Technischen Abteilung, FaSi, mit Beteiligung des GPR bzw. PR HSB). Weiterhin sind konkrete Informationen vor jedem Schritt an die nutzenden Bereiche mit Auswirkungen auf Arbeitsstätte und Gesundheit notwendig sowie zuständige Ansprechpersonen, die im Notfall und bei unvorhergesehenen Ereignissen kontaktiert werden können. Wie so oft, sieht die Realität dann trotz bester Planung und Organisation anders aus. Wenn also doch jemand z.B. in Staub, Lärm, Hitze, Kälte etc. arbeiten sollte, dann ist der oder die Vorgesetzte sofort zu informieren und ggf. die Betriebsärztin, FaSi etc. vor Ort konkret hinzuzubitten. Jede/r Beschäftigte hat die Pflicht, festgestellte Verstöße, Gefährdungen etc. der oder dem Vorgesetzen zu melden und ggf. das Referat für Arbeits- und Umweltschutz zu informieren und weiterhin insbesondere sich selbst zu schützen und somit auch die Pflicht, gesundheitsgefährdende Situationen nicht nur anzuzeigen, sondern sich selbst aus der Gefahrenzone zu begeben.

Weiterhin kann es im Arbeitsleben zu Situationen kommen, in denen zusätzliche Faktoren die Gesundheit und Arbeitssicherheit beeinflussen wie zunehmende Arbeitsverdichtung (s. Stichwort Überlast) oder psychische Belastungen am Arbeitsplatz. Wenn es das Angebot zur psychischen Gefährdungsbeurteilung im Bereich gibt, kann nur die (freiwillige) Teilnahme der Beschäftigten einen vertieften detaillierten Einblick in die jeweilige Arbeitssituation vor Ort geben. Sie stellt die Grundlage dar für die Ableitung von Maßnahmen, um hier zu einer Verbesserung der Arbeitssituation zu gelangen. Zögern Sie nicht, darauf aufmerksam zu machen und den Personalrat als Interessenvertretung einzubeziehen. Weitere Themen rund um den Komplex Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz sowie die Ansprechpersonen finden Sie auf den Seiten der Technischen Abteilung unter: www.ta.hu-berlin.de/au