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Nachrückverfahren

Gewöhnlich nehmen nicht alle Bewerberinnen und Bewerber, die für einen Numerus-clausus-Studiengang zugelassen werden, ihren Studienplatz an. Diese freien Plätze werden an die bisher noch nicht zugelassenen Studierenden vergeben, die in der Rangfolge (steht auf dem Ablehnungsbescheid) als nächste kommen. Einen Bescheid darüber mit der Frist für die Annahmeerklärung erhält nur, wer zugelassen werden konnte. Sind nach Abschluss dieses Verfahrens immer noch Plätze frei, werden diese im Losverfahren vergeben.