Fakultätsrat
Der Fakultätsrat, auch Fak- oder F-Rat genannt, ist das höchste Gremium der Fakultät, die eine Grundeinheit innerhalb der Organisation der akademischen Selbstverwaltung darstellt. Verwandte Fachgebiete sind in einer Fakultät zusammengefasst. Der Fakultätsrat hat 13 gewählte Mitglieder, in den seit 2014 bestehenden neuen großen Fakultäten 19. Die Professor_innen stellen mit 7 (bzw. 10) Vertreter_innen die Mehrheit. Die Gruppe der Studierenden, der Akademischen und Sonstigen Mitarbeiter_innen (neu: Mitarbeiter_innen in Service, Technik und Verwaltung) wählen jeweils zwei (bzw. drei) Personen in dieses Gremium. Die Wahlen finden alle zwei Jahre statt.
Du hast 2 (bzw. 3) Stimmen für die studentische Vertretung im Fakultätsrat und kannst auch selbst kandidieren. Wenn du wissen möchtest, wer gerade für dich im Fakultätsrat tätig ist, schaue auf die Website deiner Fakultät. Häufig sind Leute aus den Fachschaftsvertretungen in den Fakultatsräten aktiv. Wenn du dich also für die Arbeit in diesem Gremium interessierst oder Fragen hast, dann wende sich an Leute aus deiner Fachschaft. Du kannst am öffentlichen Teil der Sitzungen des Gremiums auch teilnehmen, wenn du nicht gewählt bist. Allerdings bist du dann weder stimm-, noch rede-, noch antragsberechtigt.
Der Fakultätsrat hat u.a. folgende wichtige Aufgaben:
- den Beschluss über grundsätzliche Angelegenheiten von Lehre, Studium und Forschung an der Fakultät, insbesondere die Koordinierung von Lehre und Forschung,
- den Erlass von Satzungen der Fakultät
- die Wahl und die Abwahl der Dekanin oder des Dekans und der Prodekaninnen oder Prodekane
- den Beschluss über das Lehrangebot und dessen Vollständigkeit
- den Beschluss von Berufungsvorschlägen und die Entscheidungen über Habilitationen
- den Beschluss über Haushalt der Fakultät
- den Beschluss über den Lehrbericht der Fakultät und über die Berichte zur Evaluation der Lehre sowie der Studien- und Prüfungsordnungen,
- den Beschluss über den Frauenförderplan und das Gleichstellungskonzept der Fakultät
- die Erörterung aller die Fakultät als Ganzes betreffenden Fragen
Quelle: §§ 16-17 VerfHU