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Kuratorium

Das neue Kuratorium besteht aus neun Mitgliedern (neu durch Änderung der Verfassung der HU im Jahr 2013). Vertreten sind der/die Bildungssenator_in, der/die Präsident_in der HU sowie jeweils ein_e Vertreter_in der Gewerkschaften und der Arbeitgeber_innenverbände.  Die anderen Mitglieder werden durch die Vertreter_innen der Statusgruppen im Akademischen Senat gewählt (Profs zwei, alle anderen eins) und müssen – mit Ausnahme des von den Studierenden bestimmten Mitglieds - von außerhalb der Universität kommen.

Das Kuratorium kann fast alle Entscheidungen des Akademischen Senats aufheben, bzw. sie an den AS zurückverweisen und fasst in der Regel erst den eigentlichen Beschluss, den der AS vorher inhaltlich vorbereitet hat.

Die Aufgaben des neuen Kuratoriums seien hier noch einmal aufgelistet:

  • die Feststellung des Haushaltsplans,
  • den Erlas des Strukturplans,
  • die Einrichtung, Veränderung und Aufhebung von Fakultäten und Zentralinstituten,    
  • die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen,
  • die Zweckbestimmung von Professuren,
  • den Erlass von Gebührensatzungen,
  • den Vorschlag für die Besetzung des Amtes der_des Präsidentin_en sowie der Vizepräsident_innen der Humboldt-Universität zu Berlin.

 

Quelle: §§ 2-3 VerfHU

 

Wer für dich im Kuratorium sitzt, findest du auf dieser Seite.