Humboldt-Universität zu Berlin - StudentInnenparlament


Beschluss zur neuen Raumvergabepolitik der HU

Das 17. StudentInnenparlament hat in seiner zweiten Sitzung am 18. Mai 2009 beschlossen:

Das Studierendenparlament und die unterzeichnenden Gruppen fordern die Leitung der Humboldt-Universität und das Land Berlin auf:

  1. Studentischen Organen der Selbstverwaltung und studentischen Initiativen weiterhin kostenlos Räume an der Universität zur Verfügung zu stellen.
  2. Die Verfügbarkeit von Räumen vom Bedarf genannter Gruppen und Organe, nicht aber von deren Finanzstärke oder vom Entgegenkommen der Universitätsleitung abhängig zu machen.
  3. Existierende Räume der Verfassten Studierendenschaft und ihren Initiativen zu erhalten.
  4. Eine ständige Verfügbarkeit von Räumen für die Listen des Studierendenparlaments vorzusehen.
  5. Anträge auf Räume aus der Struktur der Universität in jedem Fall bevorzugt zu behandeln, auch wenn zahlungskräftige Anträge von Außen bestehen.
  6. Anträge auf Räume für Veranstaltungen der genannten Gruppen unbürokratisch zu behandeln und zu genehmigen. (Das Referat für Öffentlichkeitsarbeit und die Univerwaltung einigen sich auf ein unbürokratisches Antragsverfahren.)
  7. Keine überflüssigen daten von den Antragsteller_innen zu erheben. Der RefRat, die Fachschaften und das StuPa haben das Recht, Initiativenstatus zu verleihen. Dieser wird der Univerwaltung mitgeteilt, daraufhin haen die Initiativen Antrags- und damit einhergehend kostenloses Raumnutzungsrecht. Die Angabe von Datum, Titel der Veranstaltung, zu erwartende Besucher_innenzahl, Technikbedarf und Zeitrahmen ist ausreichend.
  8. Studierende, die Veranstaltungen an der HU betreuen/organisieren, und/oder die Verfasste Studierendenschaft nicht für eventuelle Schäden durch Besucher_innen haftbar zu machen.
  9. Weder Miete noch sonstige Gebühren zur Finanzierung des Wachschutzes, für Reinigungskosten o.ä. zu erheben, egal zu welchen Zeiten die Veranstaltungen Stattfinden.
  10. Weder Inhalte und Studienbezug der Veranstaltung zu prüfen noch das Thema der Veranstaltung als Grund zu nutzen, selbige zu verbieten oder deren Bewilligung zu verzögern.
  11. In der Raumplanung auch für kurzfristigen Raumbedarf Räume frei zu halten und Anträge entsprechend unbürokratisch statt zu geben.
  12. Stellplätzen für Infotische studentischer Initiativen und der studentischen Selbstverwaltung einen generellen Vorrang einzuräumen. Entsprechende Stellplätze sind auch kurzfristig zu genehmigen. Der studentische Bedarf ist bei der Genehmigung der Anträge kommerzieller BetreiberInnen zu berücksichtigen. Vor den Informationstafeln der Verfassten Studierendenschaft sind kommerziellen BetreiberInnen keine Stellplätze zu genehmigen.
  13. Das Referat für Öffentlichkeitsarbeit der HUB wird aufgefordert Veranstaltungen so zu planen, dass der Café-Betrieb des SBZ-Krähenfuß Mo-Fr, 12-18 Uh nicht beeinträchtigt wird und reibungslos stattfinden kann.