SBV-Wahl 2026
Am 16.10.2026 wird die Schwerbehindertenvertretung neu gewählt. Im Auftrag des Wahlvorstandes veröffentlicht die amtierende SBV das Wahlausschreiben.
Aushang Wahlausschreiben
Der physische Aushang des Wahlausschreibens befindet sich in Unter den Linden 6 an der Tür zum Büro der SBV (Raum 1049/51)

Download Wahlausschreiben
Wahlausschreiben SBV-Wahl (Scan des Originals)
Wahlausschreiben SBV-Wahl (barrierefreie Version)
Das Wichtigste in Kürze
Rechtlich verbindlich ist ausschließlich das vom Wahlvorstand erlassene Wahlausschreiben. Bei Abweichungen oder Unklarheiten gelten die Angaben im Wahlausschreiben. Die folgenden Informationen sollen das Wahlausschreiben zusammenfassen.
Wer darf wählen?
Wählen dürfen alle Beschäftigten der HU mit Schwerbehinderung oder Gleichstellung, die in der Liste der Wahlberechtigten stehen.
Wie kann ich prüfen, ob ich in der Liste der Wahlberechtigten stehe?
Die Liste der Wahlberechtigten kann bis zum Abschluss der Stimmabgabe an jedem Arbeitstag von 9:00 bis 15:00 Uhr eingesehen werden. Für die Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung unter sbvwahl2026@lists.hu-berlin möglich.
Einsprüche gegen die Richtigkeit der Liste der Wahlberechtigten können bis zum 17.09.2026 schriftlich beim Wahlvorstand eingelegt werden.
Was wird gewählt?
Gewählt werden eine Vertrauensperson und 6 stellvertretende Mitglieder.
- Die Vertrauensperson übt das Amt der Schwerbehindertenvertretung aus. Sie kann die erste Stellvertretung dauerhaft zur Unterstützung bei bestimmten Aufgaben heranziehen. Ist sie verhindert, übernimmt eine gewählte Stellvertretung ihre Aufgaben.
- Die stellvertretenden Mitglieder vertreten die Vertrauensperson, wenn diese verhindert ist. Scheidet die Vertrauensperson vorzeitig aus dem Amt aus, rückt die erste Stellvertretung nach. Bei mehreren Stellvertretungen bestimmt die Zahl der erhaltenen Stimmen ihre Reihenfolge.
Warum werden mehrere Stellvertretungen gewählt?
Mehrere Stellvertretungen sichern die Handlungsfähigkeit der SBV. Neben zeitgleich stattfindenden SBV-Terminen und Urlaub sind – da auch SBV-Mitglieder selbst schwerbehindert sein können – behinderungsbedingte Ausfallzeiten wie Arbeitsunfähigkeit oder Rehabilitation abzudecken.
Wer kann kandidieren?
Auch Beschäftigte ohne Schwerbehinderung oder Gleichstellung können kandidieren. Sie müssen am Wahltag mindestens 18 Jahre alt, seit mindestens sechs Monaten an der HU und nicht nur vorübergehend beschäftigt sein.
Wie kann ich kandidieren?
- Für eine Kandidatur muss bis zum 17.09.2026 ein Wahlvorschlag beim Wahlvorstand eingereicht werden. Zur Wahl stehen nur Personen, die in einem gültigen und fristgerecht eingereichten Wahlvorschlag vorgeschlagen wurden.
- Auf einem Wahlvorschlag können gemeinsam bis zu eine Person für das Amt der Vertrauensperson und bis zu sechs Personen für die Stellvertretung vorgeschlagen werden.
- Jeder Wahlvorschlag benötigt insgesamt mindestens neun Unterschriften von Wahlberechtigten. Die Unterschriften können auf mehreren gleichlautenden Ausfertigungen des Wahlvorschlags gesammelt werden.
- Alle vorgeschlagenen Personen müssen ihrer Kandidatur zusätzlich schriftlich zustimmen. Sowohl die Unterstützungsunterschriften als auch die Zustimmungserklärungen müssen handschriftlich unterschrieben und im Original beim Wahlvorstand eingereicht werden.
- Wer für beide Ämter kandidieren möchte, kann sowohl für das Amt der Vertrauensperson als auch für die Stellvertretung vorgeschlagen werden. Dafür können zwei Wahlvorschläge eingereicht werden. Dieselben Wahlberechtigten dürfen beide Wahlvorschläge mit ihrer Unterschrift unterstützen.
Download Wahlvorschlag und Zustimmungserklärung:
Vorlage Wahlvorschlag
Vorlage Wahlvorschlag weitere Ausfertigung
Vorlage Zustimmungserklärung Vertrauensperson
Vorlage Zustimmung Stellvertretung
Wen kann ich wählen?
Zur Wahl stehen nur die Kandidat*innen, die in einem gültigen Wahlvorschlag vorgeschlagen wurden. Die Kandidat*innen für die Wahl gibt der Wahlvorstand nach Ablauf der Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge per Aushang in Unter den Linden 6 (Tür von Raum 1049) sowie auf https://hu.berlin/SBV-Wahl-2026 und https://intranet.hu-berlin.de/sbv-wahl-2026 bekannt
Wie kann ich wählen?
Die Wahl findet vollständig als Briefwahl statt. Die Briefwahlunterlagen müssen so rechtzeitig zurückgesandt werden, dass sie spätestens am 15.10.2026 beim Wahlvorstand eingehen.
Wie erreiche ich den Wahlvorstand?
Einsprüche, Wahlvorschläge und sonstige Erklärungen sind an den Wahlvorstand zu richten. Der Wahlvorstand ist an Arbeitstagen von 9:00 bis 15:00 Uhr im Büro des PR-HSB, Friedrichstraße 60, 10117 Berlin, Räume 2.01–2.10 (2. OG), erreichbar. Für eine Terminvereinbarung kann der Wahlvorstand unter sbvwahl2026@lists.hu-berlin kontaktiert werden.
Wann wird das Wahlergebnis bekannt gegeben?
Die Auszählung der Stimmen und Feststellung des Wahlergebnisses findet am 16.10.2026 um 10 Uhr im Hauptgebäude, Unter den Linden 6, Büro der SBV (Raum 1049/51) statt. Im Anschluss wird das Ergebnis per Aushang sowie auf https://hu.berlin/SBV-Wahl-2026 und https://intranet.hu-berlin.de/sbv-wahl-2026 bekannt gegeben.