Information des Personalrats der studentischen Beschäftigten der Humboldt-Universität zu Berlin (PRstudB-HU)
Zum Vorgehen der Universitätsleitung GEGEN beschäftigte Studierende
Der PRstudB-HU veröffentlicht Informationen zum Umgang mit dem Vorgehen der Universitätsleitung GEGEN #TVLfürStudis.
- Download der gesamten INFO Broschüre
Hier gibt es die gesamten Informationen als Einzelseiten (oder als Broschüre) zum runterladen. Ausgedruckte Broschüren gibt es im Büro des PRstudB-HU. - Download einzelne Abschnitte der Broschüre
Einzelne Teile lassen sich per Klick auf die Titel im Inhaltsverzeichnis (unten) runterladen.
Inhaltsverzeichnis
Informationen zu #TVLfürStudis
- Vorwort PRstudB-HU
- AKUT-INFO
TERMINE, KONTAKTE und HILFEstellungen
Rechtsberatung Fachanwältin für Arbeitsrecht Julia Oesterling, Kanzlei Betz Rakete Dombek
- Auswirkungen des Urteils des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom Juni 2018 (7 Sa 143/18)
- Befristungsmöglichkeiten
- Klagemöglichkeiten
- Rechtsschutzmöglichkeiten
- Klage erheben
Geltendmachungen
- NUR EINGRUPPIERUNG, NACHZAHLUNG (odt Dokument oder PDF)
- NUR ENTFRISTUNG (odt Dokument oder PDF)
- KOMBI: ENTFRISTUNG, EINGRUPPIERUNG, NACHZAHLUNG (odt Dokument oder PDF)
- Allgemeine Verwaltung
(Alle Tätigkeiten in der Verwaltung und IT-Administration, die nirgendwo anders reinpassen) - Büchereien (Bibliotheken)
- IT-Organisation
(Entwicklung neuer IT-Verfahren und die wesentliche Änderung bzw. Ergänzung bestehender IT-Verfahren) - Programmierung
(Neuprogrammierung, die Programmänderung und die Programmpflege, ggf. auf der Basis der Ergebnisse der IT-Organisation,) - IT-Systemtechnik
(Betriebssysteme, Datenbanksoftware, Programmiersprachen, Hardware-Konfigurationen, Datenübertragungsnetze) - Datenerfassung
Weitere Informationen zu #TVLfürStudis
- Überblick zur Situation in Berlin
https://hu.berlin/tvlfuerstudis - Überblick über betroffene Bereiche
Neben Bibliothek und der IT-Verwaltung, werden auch in weiteren (nicht-wissenschaftlichen) Bereichen Studierende rechtswidrig außerhalb des TV-L beschäftigt:- Präsidium, Stabsstellen, Büros von Beauftragten, Beauftragte und ähnliche Bereiche / Ämter,
- Geschäfts- und Pressestellen und Verwaltungen von Zentraleinheiten, Zentren und Excellenzclustern,
- Computer- und Medienservice (CMS), IT-Administrationen, DV-Koordinationen,
- Bibliotheken, Zweigbibliotheken und Archive und
- Dekanate, Direktorien und Verwaltungen, Geschäftstellen, Sekretariate, Kommissionen und Gremien von Universität / Fakultäten / Instituten / Professuren.
Auch in diesen Bereichen gilt sehr wahrscheinlich #TVLfürStudis!
- Überblick über TV-L Definition von Arten von Tätigkeiten
- siehe TV-L Protokollerklärung zur Entgeltgruppendefinition von "Allgemeinen Verwaltungstätigkeiten"
- In den meisten Fällen üben Studierende mindestens "schwierige Tätigkeiten" (Entgeltgruppe E4 aufwärts) aus
- Entgeltgruppe 4 (E4): "schwierige Tätigkeiten"
- Schwierige Tätigkeiten sind solche, die mehr als eine eingehende Einarbeitung bzw. mehr als eine fachliche Anlernung i. S. der Entgeltgruppe 3 erfordern,
- z. B. durch einen höheren Aufwand an gedanklicher Arbeit.
- Entgeltgruppe 2 und 3 (E2 und E3): "einfache Tätigkeiten"
- Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die
- weder eine Vor- noch eine Ausbildung,
- aber eine Einarbeitung erfordern, die über eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht.
- Die Einarbeitung dient dem Erwerb derjenigen Kenntnisse und Fertigkeiten, die für die Beherrschung der Arbeitsabläufe als solche erforderlich sind.
- Einfache Tätigkeiten sind Tätigkeiten, die
- Entgeltgruppe 1 (E1): "einfachste Tätigkeiten"
- üben z. B. aus
-
Essens- und Getränkeausgeber,
-
Garderobenpersonal,
-
Beschäftigte, die spülen, Gemüse putzen oder sonstige Tätigkeiten im Haus- und Küchenbereich ausüben,
-
Reiniger in Außenbereichen wie Höfen, Wegen, Grünanlagen, Parks,
-
Wärter von Bedürfnisanstalten,
-
Servierer,
-
Hausarbeiter und
-
Hausgehilfen.
-
- üben z. B. aus
- Schwierige Tätigkeiten sind solche, die mehr als eine eingehende Einarbeitung bzw. mehr als eine fachliche Anlernung i. S. der Entgeltgruppe 3 erfordern,
Alle, die nicht sicher sind, ob sie wissenschaftlich arbeiten oder rechtswidrig außerhalb des TV-L beschäftigt:
Lasst euch von Personalräten und Gewerkschaften beraten.