Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat der studentischen Beschäftigten

Stellungnahme der Personalräte der studentischen Beschäftigten zur aktuellen Situation wegen Covid-19

Sehr geehrte Damen und Herren,


als Interessensvertretungen für die studentischen Beschäftigten im Land Berlin wenden wir uns heute an Sie. Wir begrüßen die bisher aus der Senatskanzlei erfolgte Richtlinie, dass für das Sommersemester 2020 vorgesehene Verträge mit studentischen Hilfskräften grundsätzlich abgeschlossen werden.
Die gleichzeitige Entscheidung, das Semester online starten zu lassen, führt jedoch zu Belastungen, die eine Unterstützung durch Hochschulen und von Seiten der Landesregierung erfordern.
Für alle Beschäftigten an den Hochschulen haben sich die ohnehin hohe Arbeitslast an den Universitäten und die teilweise schwierigen Arbeitsbedingungen noch verschärft. Dazu kommen Aufgaben in Familie und Studium – welches online stattfindet – sodass sich Arbeit, Familie, Studium, alles in den eigenen vier Wänden, kaum noch unter einen Hut bringen lässt.
Es braucht einen sozialen Schutzschirm für die studentischen Beschäftigten in Berlin!
Wir appellieren an die soziale Verantwortung und die besondere Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten und fordern Sie auf, den untenstehenden Maßnahmenkatalog innerhalb der nächsten Wochen sukzessive umzusetzen.

 

Corona-Forderungen


1. Befristungsmoratorium für das Sommersemester 2020

- Alle befristeten Verträge müssen um einen angemessenen Zeitraum – zunächst schlagen wir 9 Monate vor – verlängert werden. Die Senatsverwaltung setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass diese Zeit nicht auf die Höchstbeschäftigungs-dauer gemäß WissZeitVG angerechnet wird.

- Die Vertragsverlängerungen sollen so schnell wie möglich umgesetzt werden. Als Best-Practice Vorbild wird auf die Mitteilung des Brandenburger Landesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur an die Brandenburger Hochschulen verwiesen1.

 

2. Arbeit studentischer Beschäftigter, insbesondere die Lehre betreffend

- Bereits vereinbarte oder geplante Beschäftigungen, z.B. von Tutor*innen, sind für das Sommersemester vertraglich abzuschließen und zu vergüten, wie von der Senatskanzlei für Wissenschaft und Forschung zugesichert 2.

- Sollte es hierbei zu verzögerten Einstellungen gekommen sein, müssen flexible Aufstockungsmöglichkeiten angeboten werden, um den durch die verzögerte Einstellung verursachten Lohnausfall auszugleichen; für die einzelnen Fälle, in denen eine Aufstockung nicht möglich ist, muss ein monetärer Schadensersatz in dem Umfang des Gehaltes geleistet werden, welchen die studentische Hilfskraft seitdem vorgesehen Zeitpunkt der Einstellung erhalten hätte.

- Anfallende Mehrarbeit, Zuschläge für Wochenend- oder Nachtarbeit sind durch die Arbeitgeber nach den tarifvertraglichen Regelungen zu vergüten.

- Die Einhaltung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes muss gewährleistet werden.

- Eine Umgehung des studentischen Tarifvertrages durch den Einsatz von studentischen Beschäftigten aus anderen Einsatzbereichen für die Unterstützung in der Online-Lehre ist unzulässig.

- Es sind auf Nachweis und formlosen Antrag die kompletten Kosten für die Ausstattung zur Durchführung der Onlinelehre sowie der zusätzlich entstandenen Aufwendungen (Strom-/Heizkosten) zu ersetzen.

- Es müssen Weiterbildungen für alle in der digitalen Lehre eingesetzten
Beschäftigten angeboten werden.

- Der Arbeitgeber hat Angebote zur Vermeidung von psychischen oder physischen Belastungen (Seelsorge, Gesundheits-/Sportangebote) einzurichten.


3. Beschäftigte mit Familien- oder Pflegeaufgaben

- Beschäftigte mit nachweislichen Familien- oder Pflegeaufgaben sollen unter voller Vergütung vom Dienst freigestellt werden, wenn die häusliche Situation ihnen keine Erfüllung von Dienstaufgaben erlaubt. Der Antrag ist formlos bei der Personalstelle zu stellen.


4. Soforthilfe Programm für Berliner Studierende einführen

- Wir als Interessenvertretungen für die studentischen Beschäftigten unterstützen auch die Forderung nach einem Soforthilfe Programm für Berliner Studierende.

- Für wirtschaftlich in Not geratene studentische Beschäftigte ist auf Nachweis der Bedürftigkeit (Kündigung, Kurzarbeit, ausbleibende Verlängerung) ein Zuschuss zum Lebensunterhalt in Höhe von 500 € bis zu zwei Monate zu zahlen.

- Als Best-Practice Vorbild wird auf die Mitteilung des Brandenburger Landesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kultur verwiesen3.


Die Personalräte der studentischen Beschäftigten der Berliner Hochschulen

 

 


1 Vgl. Brandenburgisches Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Facebookbeitrag vom 20. April 2020, https://www.facebook.com/Brandenburg.MWFK/posts/3244788835540353 [zuletzt abgerufen am 18.05.2020].
2 Vgl. Senatskanzlei Wissenschaft und Forschung, Pressemitteilung vom 03. April 2020, https://www.berlin.de/sen/wissenschaft/aktuelles/pressemitteilungen/2020/pressemitteilung.916050.php [zuletzt abgerufen am 18.05.2020].

3 Vgl. Brandenburgisches Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur, Pressemitteilung vom 20. April 2020, https://mwfk.brandenburg.de/mwfk/de/service/pressemitteilungen/ansicht/~20-04-2020-soforthilfe-studierende [zuletzt abgerufen am 18.05.2020].