Informationen zu Befristungen wegen Ablauf der doppelten Regelstudienzeit und Sozialversicherungspflicht
Mit Unterstützung des PRstudB haben studentische Beschäftigte Einspruch gegen die verkürzte Befristung ihrer Verträge wegen Erreichens der doppelten Regelstudienzeit erhoben. Nun geht die Personalabteilung dazu über, trotz Ablauf der doppelten Regelstudienzeit, statt der bisher üblichen 6 Monate nun Verträge über 24 Monate zu schließen.
- Vertragsdauer ist kürzer als 24 Monate / vier Semester?
- Bist du von der neuen Regelung betroffen?
- Hast du Klageerfahrungen?
Kontaktier uns! Wir untersützen dich dabei deine Vertragslaufzeit zu verlängern.