Ausstattung von studentischen Beschäftigten
Zum Arbeitsort/ Arbeitsplatz/ Telearbeit von studentischen Beschäftigten
Der PRstudB verweist auf eine Regelung der Personalwirtschaft:
"Die Beschäftigung der studentischen Hilfskräfte erfolgt in den örtlichen Dienststellen der Humboldt-Universität im Land Berlin. Sofern dies zur jeweiligen Aufgabenerfüllung notwendig ist, ist
für jede studentische Hilfskraft der Zugang zu einem angemessen ausgestatteten Arbeitsplatz zu gewährleisten, der auch die dafür erforderliche Hard- und Software umfasst.
Ein vom vertraglich vereinbarten Regelfall abweichender Arbeitsort ist im Rahmen einer Dienstreise oder eines Dienstgangs bzw. im Rahmen der Dienstvereinbarung über die alternierende Telearbeit an der häuslichen Arbeitsstätte möglich."