Humboldt-Universität zu Berlin | Gremien & Beauftragte, Wichtige Dokumente | Personalrat des Hochschulbereichs | Tarifverträge | Tarifvertrag über eine Zuwendung für Angestellte (TV Zuwendung Ang-O) | TVZ (6) TVZ (6) TV Zuwendung Ang-O § 6 In-Kraft-Treten, Laufzeit (1) Der Tarifvertrag tritt am 1. April 1991 in Kraft. (2) Er kann frühestens zum 31. Dezember 1992, im Übrigen zum 30 Juni eines jeden Jahres, schriftlich gekündigt werden.