Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat des Hochschulbereichs

TVZ (5)

TV Zuwendung Ang-O

§ 5
Aufhebung von Bestimmungen

Die bisherigen Regelungen über jährlich oder mehrmals jährlich zu zahlende Prämien, zusätzliche Belohnungen oder Vergütungen, Treuezulagen und -prämien, Jahresendprämien, Leistungsprämien und vergleichbare Leistungen (z.B. nach der Ordnung über die Planung und Verwendung des Prämienfonds und des Kultur- und Sozialfonds in den Staatsorganen, der Verordnung über eine jährliche zusätzliche Vergütung für die Mitarbeiter in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens, des Rahmenkollektivvertrages über die Arbeits- und Lohnbedingungen für die Mitarbeiter in Einrichtungen der Volksbildung und kommunalen Einrichtungen der Berufsbildung usw.) treten mit Ablauf des 31. März 1991 außer Kraft.