Humboldt-Universität zu Berlin | Gremien & Beauftragte, Wichtige Dokumente | Personalrat des Hochschulbereichs | Tarifverträge | Tarifvertrag über Zulagen an Angestellte(TV Zulagen Ang-O) | Paragraph 2 Paragraph 2 TV Zulagen Ang-O § 2 In-Kraft-Treten, Laufzeit Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Juli 1991 in Kraft. Er kann mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalendermonats, frühestens zum 31. Januar 2005, schriftlich gekündigt werden.