Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat des Hochschulbereichs

Paragraph 1

TV Zulagen Ang (Bund/TdL)

§ 1
Geltungsbereich
2)

Dieser Tarifvertrag gilt für Angestellte, die unter die Anlagen 1a und 1b zum Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) fallen. Für Lehrkräfte, die nach Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen nicht unter die Anlage 1a zum BAT fallen, gelten § 2 Abs. 3 und 4 sowie § 7.

2) An die Stelle des BAT tritt die entsprechende Vorschrift des BAT-O