Paragraph 13
TV Zulagen Ang (Bund/TdL)
§ 13
In-Kraft-Treten, Laufzeit
§ 11 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1982, die übrigen Vorschriften
treten mit Wirkung vom 1. Mai 1982 in Kraft.
Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Schluss
eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.
Anmerkung
Bei der Anwendung des Tarifvertrages vom 17.5.1982 treten an die
Stelle der dort genannten BAT-Vorschriften die entsprechenden
Vorschriften des BAT-0.