Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat des Hochschulbereichs

Paragraph 13

TV Zulagen Ang (Bund/TdL)

§ 13
In-Kraft-Treten, Laufzeit

§ 11 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1982, die übrigen Vorschriften treten mit Wirkung vom 1. Mai 1982 in Kraft.
Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.

Anmerkung
Bei der Anwendung des Tarifvertrages vom 17.5.1982 treten an die Stelle der dort genannten BAT-Vorschriften die entsprechenden Vorschriften des BAT-0.