Humboldt-Universität zu Berlin | Gremien & Beauftragte, Wichtige Dokumente | Personalrat des Hochschulbereichs | Tarifverträge | Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen an Angestellte (TV VL Ang-O) | Paragraph 6 Paragraph 6 TV VL Ang-O § 6 Inkrafttreten Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Juli 1991 in Kraft. Er kann mit einer Frist von einem Monat zum Schluß eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden.