VBL-Bonuspunkte
Quelle: Hauptvorstand GEW, Referat Beamten- und Sozialpolitik
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
Der Verwaltungsrat der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder
(www.vbl.de) hat in seiner Sitzung am 30.
November 2006 beschlossen, in der Pflichtversicherung sowohl im
Abrechnungsverband West als auch im Abrechnungsverband Ost im
umlagefinanzierten Versorgungskonto I Bonuspunkte in Höhe von 0,25
Prozent der dort bis zum 31. Dezember 2005 insgesamt erworbenen
Versorgungspunkte zuzuteilen.
Für die Jahre 2004 und 2005 waren keine Bonuspunkte gutgeschrieben
worden. In einigen Bundesländern waren daraufhin Aufrufe zum
Widerspruch gegen die von der VBL versandten Versicherungsnachweise
kursiert. Hierzu hat der Verwaltungsrat der VBL am 30.11.2006
beschlossen, hinsichtlich der Versicherungsnachweise für 2004 und 2005
in der Frage der Vergabe von Bonuspunkten auf die Einhaltung der
sechsmonatigen Ausschlussfrist für die Beanstandung dieser
Versicherungsnachweise sowie auf die Einrede der Verjährung zu
verzichten.
Entsprechendes gelte für die Erhebung einer Klage zum ordentlichen Gericht oder zum Schiedsgericht der VBL. Das bedeutet, dass niemand die Versicherungsnachweise 2004 und 2005 gegenüber der VBL beanstanden oder gar Klage erheben muss, um seine Rechte zu wahren. Sollte höchstrichterlich entschieden werden, dass die Entscheidung, 2004 und 2005 keine Bonuspunkte zu vergeben, nicht rechtens war, will die VBL alle Versicherten entsprechend "informieren" - aber so was kann bekanntlich ein paar Jahre dauern.
Zum Hintergrund:
Bei der Umstellung der Zusatzversorgung auf ein Punktesystem war im
Tarifvertrag vereinbart worden, dass auch im (weiterhin)
umlagefinanzierten Pflichtversicherungssystem für jeden Versicherten
ein Konto eingerichtet wird (das ist das oben genannte
"Versorgungskonto I"). Dort werden in Abhängigkeit von der Höhe des
pflichtversicherten Entgelts und dem Lebensalter "Versorgungspunkte"
gutgeschrieben. In diese Gutschrift ist - über den Altersfaktor -
bereits eine Mindestverzinsung eingearbeitet. Darüber hinaus wurde im
Tarifvertrag vereinbart, unter bestimmten Voraussetzungen "Bonuspunkte"
gutzuschreiben, falls die Verzinsung des Kapitals bei den 20 größten
deutschen Pensionskassen eine bestimmte Höhe erreicht. Die Bonuspunkte
sind also eine Art erfolgsabhängige Überschussbeteiligung - allerdings
wird hier nicht der Erfolg der VBL belohnt, sondern es wird in
Abhängigkeit vom Erfolg anderer Kassen eine Versorgungszusage erhöht.
Eine "echte" Verzinsung gibt es weder in Höhe der garantierten
Mindestverzinsung noch in Höhe der Bonuspunkte, da es bei der
VBL-Pflichtversicherung auch kein "echtes", sondern ein fiktives (nur
rechnerisch vorhandenes) Kapital gibt. Ähnlich wie in der gesetzlichen
Rentenversicherung werden bei der VBL-Pflichtversicherung im Westen die
Einnahmen zum Großteil dafür verwendet, die laufenden Renten zu
finanzieren. Im Abrechnungsverband Ost wird in größerem Maße
tatsächlich Kapital angespart. Nur die freiwillige zusätzliche
Versicherung bei der VBL (mit Riester-Förderung oder Entgeltumwandlung)
arbeitet wie eine private Versicherung mit voller Kapitaldeckung.