Quelle: Tarifarchiv ÖTV
Tarifvertrag zur sozialen Absicherung
vom 6. Juli 1992
in der Fassung des 5. Änderungs-TV vom 31. Januar 2003
Vorbemerkungen
Die Tarifvertragsparteien sind sich darüber einig, daß bei
erforderlichen Umstrukturierungen die Sicherung von
Beschäftigungsmöglichkeiten sowie die Qualifizierung der Arbeitnehmer
unter Nutzung aller bestehenden Möglichkeiten Vorrang hat gegenüber
Entlassungen und den damit verbundenen Maßnahmen zur
sozialverträglichen Abfederung.
Inhalt
§ 1 | Anderweitige Beschäftigung |
§ 2 | Fortbildung, Umschulung |
§ 3 | Besondere regelmäßige Arbeitszeit |
§ 4 | Abfindung |
§ 5 | In-Kraft-Treten |