Quelle: Tarifarchiv ÖTV
Tarifvertrag zur sozialen Absicherung
vom 6. Juli 1992
in der Fassung des 5. Änderungs-TV vom 31. Januar 2003
Vorbemerkungen
Die Tarifvertragsparteien sind sich darüber einig, daß bei erforderlichen Umstrukturierungen die Sicherung von Beschäftigungsmöglichkeiten sowie die Qualifizierung der Arbeitnehmer unter Nutzung aller bestehenden Möglichkeiten Vorrang hat gegenüber Entlassungen und den damit verbundenen Maßnahmen zur sozialverträglichen Abfederung.
Inhalt
§ 1 | Anderweitige Beschäftigung |
§ 2 | Fortbildung, Umschulung |
§ 3 | Besondere regelmäßige Arbeitszeit |
§ 4 | Abfindung |
§ 5 | In-Kraft-Treten |