Humboldt-Universität zu Berlin - Personalrat des Hochschulbereichs

TV-EUmw/VKA

§ 7
In-Kraft-Treten

(1) Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2003 in Kraft.

(2) Der Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres, frühestens zum 31. Dezember 2008, schriftlich gekündigt werden.

(3) Mit Wirkung vom 1. Januar 2003 werden in § 39 Abs. 4 ATV-K die Worte "(einschließlich des Ausschlusses der Entgeltumwandlung und der Verhandlungszusage nach 1.3)" durch die Worte "(mit Ausnahme des Ausschlusses der Entgeltumwandlung nach 1.3)" ersetzt.

Köln, den 18. Februar 2003